Abfallrechtliche Entscheidungen in Kürze
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aktueller abfallrechtlicher Entscheidungen in einer Kurzfassung.
Schiedsspruch zur LVP-Mitbenutzung von Wertstoffhöfen
In einem Schiedsverfahren hat ein Schiedsgericht am 10. April 2026 den Streit um das angemessene Mitbenutzungsentgelt der Systeme für die Erfassung der LVP-Fraktion an kommunalen Wertstoffhöfen entschieden. Ausführlich zu der Thematik in diesem Newsletter hier.
Zweidrittelmehrheit bindet alle Systeme an Abstimmungsvereinbarung
Die Abstimmungsvereinbarung bindet auch diejenigen Systeme, die bei Vorliegen einer 2/3-Systemmehrheit mit „Nein“ gestimmt haben. Folglich müssen alle Systeme die vereinbarten Mitbenutzungsentgelte an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zahlen, hat der HessVGH am 27.03.2026 (Az.: 5 A 1650/22 Z) bestätigt. Ausführlich zu der Thematik in diesem Newsletter hier.
Vorbehandlung für die Verbrennung
Eine Vorbehandlung für die Verbrennung liegt vor, wenn unter einem erhöhten Ausstoß von Emissionen durch eine mechanische Behandlung ein für Energieerzeugungsanlagen geeigneter Brennstoff hergestellt wird und die anschließende energetische Verwertung des vorbehandelten Abfalls typischerweise in eine dafür zugelassene Feuerungsanlage führt, so der VGH Kassel in seinem Beschluss vom 27.03.2026 (Az.: 9 B 2027/25.T). Ausführlich zu der Thematik in diesem Newsletter hier.
Abfallbezeichnungen nach BioAbfV und AVV
Sowohl die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) als auch die Bioabfallverordnung (BioAbfV) enthalten jeweils eigene Verzeichnisse mit Kennnummern für bestimmte Abfalltypen. Wie stehen die beiden Verzeichnisse zueinander, hat eine von beiden Vorrang und welche Bedeutung haben sie bei Abfallvergaben? Das OLG Koblenz hat hierzu jüngst einige klärende Hinweise gegeben (Beschluss vom 24.03.2026 - Verg 2/25 -, IBRRS 2026, 0809). Ausführlich zu der Thematik in diesem Newsletter hier.
Erfolgreicher Stellbescheid
Nachdem eine Hamburger Behörde die Aufstellung von einem Behälter Bioabfall von 240 l mit 14-täglicher Leerung sowie vier Behältern Altpapier von 240 l mit 4-wöchentlicher Leerung angeordnet hatte und sich darauf gestützt hatte, dass bei routinemäßiger Überprüfung festgestellt worden war, dass dieses Grundstück nicht an die getrennte Entsorgung von Bio- sowie Papierabfällen angeschlossen war, wozu die Benutzer privater Haushalte nach der hamburgischen Bioabfallverordnung sowie der hamburgischen Altpapierverordnung jedoch verpflichtet sind, ist der adressierte Abfallbesitzer vor dem VG Hamburg mit seinem hiergegen gerichteten Beschluss unterlegen (Beschluss vom 10.03.2026, Az.: 5 E 1169/26).
Abwehrrecht einer Gemeinde gegen Genehmigung zu Atommüll
„Einer Gemeinde kann grundsätzlich ein aus der Selbstverwaltungsbefugnis (Art. 28 Abs. 2 GG) abgeleitetes Abwehrrecht gegenüber einer Aufbewahrungsgenehmigung im Sinne von § 6 AtG bzw. einer diesbezüglichen Änderungsgenehmigung zustehen, wenn sie geltend macht, dass kommunale Einrichtungen durch die genehmigte Aufbewahrung radioaktiver Stoffe in ihrer Funktionsfähigkeit bzw. die kommunale Infrastruktur erheblich beeinträchtigt würden.“ – so hat der VGH Mannheim einen Leitsatz seiner Entscheidung vom 16.12.2025 (Az. 10 S 1314/24) zusammengefasst.
Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die
angeführten Entscheidungen.