Neues zu den Zertifikatskosten
Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss Mitte Mai darauf verständigt, den CO₂-Preis bei 55 bis 65 Euro stabil zu halten. In der Folge ist nach Presseberichten mit Mindereinnahmen im Haushalt von geschätzt 3-4 Mrd. € zu rechnen. Entsprechend reduzieren sich die Entsorgungskosten, soweit örE die Zertifikatskosten dem Grunde nach zu tragen haben.
[GGSC] vertritt gerichtlich und außergerichtlich eine Reihe von Kommunen, die sich in Altverträgen, die vor Inkrafttreten des BEHG abgeschlossen worden waren, Nachforderungen von Anlagenbetreibern ausgesetzt sehen. Mit ersten Entscheidungen wird in der zweiten Jahreshälfte gerechnet.
Auch für die Vergabe von Entsorgungsleistungen, die eine Verbrennung von Abfällen zum Gegenstand haben, bleibt die Regelung zur Kostentragung eine Herausforderung. In der Praxis werden hier verschiedene Modelle umgesetzt.