Newsletter Abfall November 2021

[GGSC] Seminar: Herausforderungen der AwSV für die Abfallwirtschaft

Anlagen zur Abfallbewirtschaftung dürfen die Eigenschaften von Gewässern nicht nachteilig verändern (§ 62 Wasserhaushaltsgesetz). Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regelt insoweit die Pflichten von Anlagenbetreibern und die betrieblichen, technischen sowie baulichen Anforderungen an die Anlagensicherheit.

Die AwSV stellt die Abfallwirtschaft sowohl hinsichtlich neuer Anlagen als auch in Bezug auf Bestandsanlagen vor immer neue Herausforderungen. In unserem Online-Seminar am 08.12.2021 wollen wir daher den Pflichtenkanon der AwSV für Praktiker:innen anschaulich aufbereitet darstellen und Lösungsansätze in der Praxis diskutieren.

Online-Seminar 
Herausforderungen der AwSV für die Abfallwirtschaft
08.12.2021
10:00-12:45 Uhr, online
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Themen des Seminars

Schwerpunkt wird eine rechtlich fokussierte Darstellung der Pflichten sein, die speziell Betreiber:innen von Abfallbewirtschaftungsanlagen treffen, und zwar veranschaulicht anhand eines fiktiven immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für eine hypothetische Abfallbewirtschaftungsanlage.

Zunächst werden wir das Regelungsregime zum Gewässerschutzrecht näher beleuchten. In welchem Verhältnis steht die AwSV zu den Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)? Sind die Vorgaben der Technischen Regeln verbindlich? Daneben wird geklärt, auf welche Anlagen in welchem Umfang die AwSV überhaupt Anwendung findet. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Bestandsanlagen gelegt.

Im Hauptteil des Seminars soll es um die Pflichten der Anlagenbetreiber und die betrieblichen, technischen sowie baulichen Anforderungen an die Anlagensicherheit gehen. Im Fokus stehen dabei v.a. die Besonderheiten und Praxisprobleme bei der Einstufung von Abfällen. Zudem setzen wir uns mit der Systematik der primären und sekundären Anlagensicherheit auseinander. Schwerpunktmäßig sollen dabei die Ausnahmefälle vertieft werden, in denen bestimmte Anlagetypen keiner Rückhalteeinrichtung bedürfen.

Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit, vor dem Seminar per E-Mail oder im Verlauf des Seminars mündlich oder im Chat Fragen zu stellen, die in die jeweiligen Vorträge einbezogen und beantwortet werden. Ein wesentlicher Bestandteil soll außerdem der Austausch und die Diskussion von Praxiserfahrungen sein.

Zielgruppe des Seminars

Unser Online-Seminar richtet sich an Geschäftsführende, leitende Angestellte und Mitarbeitende in industriellen, gewerblichen und kommunalen Unternehmen aus der Abfallwirtschaft, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen oder Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betreiben. Ebenfalls herzlich willkommen sind Gewässerschutzbeauftragte, Umweltbeauftragte, Behördenvertreter:innen aus dem Bereich Gewässerschutz und Planungs-/Ingenieurbüros.

Wir freuen uns auf einen spannenden und erkenntnisreichen Austausch!

Co-Autorin: Rechtsanwältin Sarah Hösch

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