Online-Seminar

Umsetzung Verpackungsgesetz - Abstimmungsvereinbarung optimieren

Veranstaltungsdatum

Beginn
18.02.2026, 09:30 Uhr
Ende
18.02.2026, 12:30 Uhr

Veranstaltungsort

[Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] Seminare GmbH

Online-Seminar

Kontakt

[GGSC] Seminare
030 726 10 26 0

Zur Veranstaltung anmelden

Bitte beachten Sie die Terminverschiebung vom 12.02. auf den 18.02.2026 und das neue Programm.

Abstimmungsvereinbarungen bedürfen immer wieder der Erneuerung – und der Optimierung. Auch zum nächsten Jahresende laufen wieder an vielen Orten Abstimmungsvereinbarungen aus oder werden gekündigt. Kommunen werden im Weiteren über neue gemeinsame Vertreter informiert, die künftig Verhandlungspartner sein werden. Es ist also wieder Zeit, sich als Kommune bzw. kommunaler Betrieb hierauf vorzubereiten.

Auch inhaltlich: Parameter der PPK-Entsorgung verschieben sich erlösseitig durch den sehr volatilen Markt. Systeme fordern vermehrt die Herausgabe. Zugleich hat sich die Kostenbasis der Miterfassung in den vergangenen Jahr stets verteuert, ganz gleich, ob Eigenleistungen erbracht oder Dritte beauftragt werden. Kommunen müssen auch die vom Gesetzgeber zu ihren Gunsten im VerpackG verankerten Parameter des Volumenanteils und des Wertausgleichs gegenüber den Systemen durchsetzen. Hierdurch wird im Ergebnis sichergestellt, dass Bürger:innen von den Systemen nach der Ladenkasse nicht erneut zahlen. Auch wollen kommunale PPK-Ausschreibungen für die nächste Laufzeit der Abstimmungsvereinbarung gut vorbereitet sein. Diese weisen sowohl für die erforderlichen Logistikleistungen als auch für die Verwertung der erfassten Wertstoffe Besonderheiten auf.

Perspektivisch stellt sich für viele Kommunen ferner die Frage nach notwendigen Anpassungen im LVP-System. Diese können erforderlichenfalls auch im Wege der Rahmenvorgabe durchgesetzt werden. Diskutiert werden hier insbesondere Umstellungen von Sack auf Tonne, z.T. aber auch Modifikationen bei Wertstoffhof-Systemen. Zwischenzeitig sind hier einige Entscheidungen ergangen, die es zu berücksichtigen gilt. Im Bereich der Glasentsorgung ist darauf hinzuwirken, dass eine ausreichende, ortsnahe und lärmarme Entsorgungsmöglichkeit für die Bürger:innen gewährleistet ist. Ferner gibt es einige Punkte für die Abstimmungsvereinbarung selbst und ihre übrigen Anlagen zu beachten, um zu Verhandlungsergebnissen zu kommen.

Kostensteigerungen lassen auch die Nebenentgelte nicht unberührt, die nach § 22 Abs. 9 VerpackG von den Systemen zu entrichten sind. Manche Kommune wünscht zudem eine Kostenbeteiligung an Unterflurbehälter-Systemen.

Schließlich geben die anstehende Novelle des VerpackDG, die verzögerte Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes und die vom Bundesverfassungsgericht bestätigte und u.a. von den Städten Tübingen, Konstanz und Freiburg genutzte Möglichkeit der Verpackungssteuer Anlass, mit einem Blick über den Tellerrand der Abstimmungen hinaus weitere kommunale Maßnahmen zur Reduzierung von Verpackungsmüll im Überblick vorzustellen.

Das GGSC-Expert:innen-Team liefert Ihnen mit diesem Online-Seminar einen aktuellen Überblick und wichtige Hinweise, wie Sie Ihre Abstimmungsvereinbarung optimieren. Zugleich ermöglicht das Seminar einen offenen Erfahrungs- und Informationsaustausch ausschließlich unter kommunalen Entscheidungsträger:innen. Das GGSC-Expert:innen-Team verfügt auf dem Gebiet der Verhandlung von Abstimmungsvereinbarungen und der Vertretung von örE vor Gericht über große Erfahrungen.

Umsetzung Verpackungsgesetz - Abstimmungsvereinbarung optimieren

Termin verschoben auf:
Mittwoch, 18.02.2026

Uhrzeit: 
09:30 bis 12:30 Uhr

Referent:innen
Ida Oswalt, [GGSC] Rechtsanwältin
Linus Viezens, [GGSC] Rechtsanwalt
Dr. Frank Wenzel, [GGSC] Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht

Zum Programm

Zur Veranstaltung anmelden

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeit:innen von örE, kommunalen Betrieben oder zuständigen Behörden.

Hinweis zur Anmeldung: Bitte überprüfen Sie Ihren Posteingang, ob die Anmeldung erfolgreich war. Sollte die Anmeldebestätigung nicht bei Ihnen ankommen, bitten wir Sie, sich telefonisch bei uns anzumelden unter 030 726 10 26 0.