Neues zur Abstimmungsvereinbarung und zur Ausschreibung von Systembetreiber-Verträgen
Aus den vergangenen Wochen gibt es eine Reihe von Neuigkeiten zu berichten, die für die Verhandlungen der Abstimmungsvereinbarung durch den örE wie auch für die Teilnahme an LVP-Sammelausschreibungen der Systeme durch kommunale Entsorger von Interesse sind.
Verhandlungen unter Aufsicht
In zwei Bundesländern haben sich zwischenzeitig auf entsprechende Beschwerden von örE Aufsichtsbehörden eingeschaltet, um die Verhandlungen über die Abstimmungsvereinbarung und insb. Anlage 7 betr. PPK zu begleiten. [GGSC] begrüßt dies ausdrücklich, da es offenbar eine geeignete Maßnahme ist, die regelmäßig zu beobachtende Verweigerungs- oder Verzögerungshaltung der Systeme zu unterbinden und Vorleistungen des örE bei der Miterfassung von PPK-Verpackungen zu vermeiden.
Bundeskartellamt prüft weiter
Bei der Ausschreibung der LVP-Leistungen ist es schon seit längerem ein Ärgernis, dass vertragliche Regelungen vorgesehen sind, die den jeweiligen Auftragnehmer deutlich benachteiligen. Die letztlich unfaire Risikoverteilung wird insbesondere deutlich, wenn man die Ausschreibungs- und Spruchpraxis bei öffentlichen Ausschreibungen zum Vergleich heranzieht. Dies wird noch dadurch verschärft, dass nach Maßgabe von § 23 VerpackG faktisch nur ein eingeschränkter Rechtsschutz bei den System-Ausschreibungen möglich ist, da das vorgesehene Schiedsverfahren mit extrem hohen Verfahrenskosten abschreckend auf diejenigen wirkt, die eine „gerichtliche“ Kontrolle der Regelungen erwägen.
Fehlende Waffengleichheit
Dem Bundeskartellamt wurde aus Anlass des Wechsels des Vorsitzenden der zuständigen Beschlusskammer zwischenzeitlich auch noch einmal zur Kenntnis gegeben, dass das faktische Kartell der Systeme auch bei der Verhandlung der Abstimmungsvereinbarung zu einer fehlenden „Waffengleichheit“ führt. Beispielhaft wird darauf verwiesen, dass die Systeme stets sämtliche Vertragsschlüsse mit anderen örE kennen und damit argumentieren können, während dem einzelnen örE vergleichbare Informationen fehlen. In der Folge sind in der Praxis immer wieder Einwände der Systeme zu vernehmen, die jeweiligen Forderungen des örE seien überzogen, ohne dass der örE dies konkret widerlegen kann.
Neue Gemeinsame Vertreter
Die Gemeinsame Stelle dualer Systeme hat mit Schreiben vom 05.05.2025 die neuen Gemeinsamen Vertreter mit Laufzeitbeginn 01.01.2027 benannt. GGSC empfiehlt hier den betr. örE, möglichst bald aktiv an die betreffenden Systeme heranzutreten, wenn es konkreten Verhandlungsbedarf gibt. Dies gilt im Regelfall schon wegen der Kostensteigerungen bei allen „Anlagen 7“ betr. die PPK-Erfassung. Aber auch Änderungen des LVP-Systems sollten möglichst frühzeitig angegangen werden, da nicht nur die Verhandlungen Zeit in Anspruch nehmen. Sollte eine Rahmenvorgabe notwendig werden, kann diese meist nicht mit Sofortvollzug angeordnet werden, sodass Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung haben und damit das Verfahren deutlich verzögern.
Bei Interesse übersenden wir die Liste gerne an örE und kommunale Betriebe, die eine Beteiligung an den dann anstehenden LVP-Ausschreibungen erwägen.
Neues Handout
Für örE und mit der Verhandlung der Abstimmungsvereinbarung betraute kommunale Entsorger hält GGSC schon länger ein praxisorientierts Handout vor. Dieses wird derzeit aktualisiert und beim Infoseminar in Berlin ausgereicht.