Newsletter Abfall Mai 2025

Altkleider-Krise fordert örE und kommunale Betriebe

27.05.2025

Die aktuelle Altkleider-Krise verlangt nach Lösungen. Wir haben in unserem Newsletter schon mehrfach Vorschläge gemacht (z.B. zum Thema Gebühren in dieser Ausgabe, zu den Themen Erstattungsansprüchen und Getrenntsammlungspflichten in den vorherigen Ausgaben).

Private Entsorgungswirtschaft versagt -und stellt Forderungen

Die örE setzen aktuell die gesetzliche Verpflichtung um, die eine Getrennterfassung nach § 20 KrWG zum Jahresbeginn 2025 eingeführt hat. Zeitgleich machen sich nicht wenige private Unternehmen, die zu lukrativen Zeiten nicht genug Altkleider bekommen konnten, einen schlanken Fuß. Die fragwürdige rechtliche Regelung der gewerblichen Sammlungen, die dies ermöglicht, hat [GGSC] von jeher kritisiert. Die private Entsorgungswirtschaft bringt nun durch die „Gemeinschaft für textile Zukunft“ ihrerseits die Umsetzung der Getrenntsammlungspflicht und die aktuelle Krise in einen kausalen Zusammenhang, obgleich hierfür keine Belege angeführt werden können. Die aktuelle Krise hat jedoch erkennbar nicht den örE, sondern andere – globalere – Gründe, insb. die Krise der Absatzmärkte und die Ausweitung der „Fast Fashion“, die ihrerseits ein Grund für die Krise auf den Absatzmärkten ist. Denn Neu ist mitunter billiger als Alt. Mit dem vermeintlichen Schuldvorwurf in Richtung der örE wird nicht nur von eigenem Versagen der privaten Entsorgungswirtschaft abgelenkt. Denn weder erweisen sich aktuell private Dienstleister durchweg als zuverlässige Vertragspartner, noch wurden eigene, insbesondere inländische Sortier- und Vermarktungskapazitäten aufgebaut, obwohl sich die aktuelle Krise schon länger abgezeichnet hat. Auch dient der Vorwurf mutmaßlich dazu, bei der künftigen Herstellerverantwortung den örE nur noch eine kleine Rolle geben zu wollen. Hier ist die Politik nun gefragt, bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Herstellerverantwortung den Kommunen erst recht die zentrale Rolle dauerhaft zuzuschreiben, da die aktuelle Krise eben gerade wieder beweist: wenn es stürmt und schneit, ist nur auf die kommunale Entsorgung wirklich Verlass.

Insolvenzen und Vergabe

Auch erste Insolvenzen von Altkleider-Unternehmen beschäftigen nun örE. Dies gilt es, in vergaberechtlicher Hinsicht gleich doppelt zu würdigen. Zum einen sollten Vergabeunterlagen gerade hinsichtlich der Erlöspositionen geeignete Regelungen enthalten, die sowohl eine zügige Auskehrung der Erlöse als auch den raschen Zugriff auf die Mengen gestattet, sollte der Vertragspartner in Schieflage geraten. Zum anderen gibt das Vergaberecht einigen Raum, auch bei kurzfristig notwendigem Ersatz des erforderlichen Dienstleisters Vereinfachungs- und Beschleunigungsregelungen in Anspruch zu nehmen.

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