Neue Eigenbetriebsverordnung in Mecklenburg-Vorpommern stärkt Befugnisse und Flexibilität der öffentlichen Verwaltung
Die im Jahr 2017 erlassene Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EigVO M-V) wurde im Juni 2025 umfassend überarbeitet. Gegenüber der bisherigen Fassung bringt sie Erleichterungsmöglichkeiten für die öffentliche Verwaltung mit sich, die insbesondere auf Entbürokratisierung, höhere Flexibilität und effizientere Abläufe abzielen.
Im Rahmen der Umsetzung der novellierten Eigenbetriebsverordnung können durch Anpassung des jeweiligen Satzungsrechts Entscheidungswege verkürzt werden und die operative Verantwortung in höherem Maße der Betriebsleitung und dem Eigenbetriebsausschuss zugewiesen werden. Durch die Reduzierung politischer Zwischenschritte können wichtige Entscheidungen – u. a. beispielsweise zur Einleitung von Vergabeverfahren – schneller und effizienter getroffen und dann umgesetzt werden. Verzögerungen, die durch bestimmte Gremienlaufzeiten entstehen können, können so reduziert werden, was im Ergebnis die Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebs stärkt. Uneingeschränkt gewahrt werden müssen dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Kontroll- und Steuerungsrechte des Kreistags – dieser behält alle in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vorgesehenen Kernkompetenzen.
Ergänzend zur Novelle hat das Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die wichtige Hinweise und Auslegungshilfen zur praktischen Anwendung der Verordnung enthält.
[GGSC] berät regelmäßig Kommunen und deren Eigenbetriebe bei der rechtssicheren Ausgestaltung des Satzungsrechts.