Newsletter Abfall September 2020

Altkleidersammlungen – Erfolgreiche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen

Aktuell ist die Marktlage für die Alttextilbranche stark angespannt. Daher meinen einige private Entsorgungsunternehmen, insbesondere ihren Zahlungsverpflichtungen aus den Entsorgungsverträgen mit örE nicht mehr nachkommen zu müssen. Folglich sehen sich Kommunen immer häufiger ungerechtfertigten Zahlungseinstellungen ausgesetzt.

[GGSC] hat bereits in der Vergangenheit örE erfolgreich gerichtlich und auch außergerichtlich bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gegenüber Drittbeauftragten beraten und vertreten. So auch in dem am 29.01.2019 vor dem Landgericht Braunschweig verhandelten Verfahren (vgl. hierzu bereits die  März-Ausgabe 2019 des [GGSC] Abfall-Newsletters), gegen das die Beklagte, ein privates Entsorgungsunternehmen, Berufung eingelegt hatte. Das zugunsten der Kommune ausgefallene erstinstanzliche Urteil ist nunmehr durch Beschluss des OLG Braunschweig vom 16.07.2020 nach Rücknahme der Berufung durch die Berufungsklägerin rechtskräftig geworden.

Folgen für die Beurteilung der Zuverlässigkeit in künftigen Ausschreibungen

Derartige Auseinandersetzungen können bei örE auch die Frage aufrufen, inwieweit das vertragswidrige Verhalten eines Bieters respektive eine rechtskräftige Verurteilung zur Zahlung von ausstehenden Forderungen in der Vergangenheit bei der Beurteilung seines Angebotes in künftigen Ausschreibungen durch den Auftraggeber berücksichtigt werden können. Insoweit regelt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in welchen Fällen Bieter als ungeeignet für die ordnungsgemäße Ausführung des öffentlichen Auftrags gelten und deshalb zwingend oder fakultativ von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen sind (vgl. insb. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).

Denkbar wäre beispielsweise ein Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen Bedenken gegen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sowie seiner Zuverlässigkeit. Aufgrund der hohen Eingriffsintensität wird die Frage des Ausschlusses eines Bieters vom Vergabeverfahren immer eine solche des Einzelfalls sein.

Jedenfalls aber sichern die Regelungen des GWB, dass ein etwaiges vertragswidriges Verhalten in der Vergangenheit auch bei der Teilnahme an einem neuen Vergabeverfahren unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden darf.

Wie weit zurück in der Vergangenheit derartige Verfehlungen eines Bieters liegen dürfen, um trotzdem noch berücksichtigt werden zu können, ist ebenfalls eine Frage des Einzelfalls. Auch hier dürfte jedoch klar sein, dass je länger ein derartiges Verhalten zurückliegt, desto höher der jeweilige Begründungsaufwand für einen darauf gestützten Ausschluss sein wird.

Weitere Artikel des Newsletters

Wie ist die Irrelevanzschwelle zu berechnen und wann bestehen gegen einen Sammler Bedenken gegen die Zuverlässigkeit? Diese beiden Fragen stehen im Zentrum der nun vorliegenden Urteilsgründe der Revision, die [GGSC] für eine bayerische Kommune eingelegt und vertreten hatte (vgl. bereits Abfall Newsl...
weiter
In der Juli-Ausgabe unseres Newsletters hatten wir die Praxisprobleme allgemein im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der Abfallbewirtschaftung beleuchtet. Im vorliegenden Beitrag befassen wir uns näher mit den Problemen bei der Einstufung von Abfällen (Abfall Newsletter Juli 2020).
weiter
Die sogenannte „EU-Plastiksteuer“ soll ab 2021 eine neue Bemessungsgrundlage für Beiträge der EU-Mitgliedstaaten zur Finanzierung der EU sein. Offen ist, ob und wie sie auf nationaler Ebene zu einer Bepreisung von Kunststoffabfällen führen wird.
weiter
Schmale Straßen und Wege ohne Wendemöglichkeit stellen immer wieder eine Herausforderung an die Organisation der Abfallabfuhr. Im Einzelfall bietet sich die Bereitstellung der Abfallbehälter an einem abweichenden Standplatz an. Für entsprechende Anordnungen gegenüber den Abfallbesitzern bedarf es ei...
weiter
Am 10.09.2020 findet ein Online-Seminar zu Straßenreinigungsgebühren statt. Rechtsanwältin Katrin Jänicke und Rechtsanwalt Dr. Manuel Schwind von [GGSC] stellen die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung zu der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren dar.
weiter

Veranstaltungen

2024
05
Dez

In unserem Online-Seminar „Update Entsorgungsvergaben – von Fachanwält:innen für Praktiker:innen“ am Donnerstag, den 05.12.2024 haben Sie nicht nur die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen zur Diskussion zu stellen – Sie werden auch auf den aktuellsten, vergaberechtlichen Stand gebracht.

ORT: Online-Seminar
VERANSTALTER: [GGSC] Seminare
Zur Website der Veranstaltung
2024
06
Nov

Seit einem Jahr ist nun die sogenannte „Mantelverordnung“ in Kraft– mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV), der vollständig novellierten Bundes Bodenschutzverordnung (BBodSchV) und Änderungen im Deponierecht. Das Seminar richtet sich an alle, die mit mineralischen Abfällen – wie Ba...

ORT: Online-Seminar
VERANSTALTER: [GGSC] Seminare
Zur Website der Veranstaltung
2024
12
Sep

Bei der Altkleidererfassung stehen Kommunen und kommunale Unternehmen gleich mehrfach unter Druck: zum 1. Januar des kommenden Jahres müssen sie als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eine Getrennterfassung gewährleisten. Es gibt konkurrierende private Erfassungs- und Rücknahmesysteme, die Meng...

ORT: Online-Seminar
VERANSTALTER: [GGSC] Seminare
Zur Website der Veranstaltung