Newsletter Abfall Januar 2026

Gesetzesnovelle zum VerpackDG

19.01.2026

[GGSC] unterstützt eine VKU-Initiative anlässlich der aktuellen Novellierung des Verpackungsgesetzes zur Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Hierfür hat der VKU einen Vorschlag erarbeitet, der die Rechtsposition der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in den Abstimmungsverhandlungen mit den Dualen Systemen stärken soll. Es geht dabei darum, dass die kommunalen Entgeltansprüche (PPK-Mitbenutzungs- und Nebenentgelte) im Streitfall von den Kommunen einseitig festgesetzt werden können, wie dies generell bei der Finanzierung öffentlicher Einrichtungen üblich ist. Dies hätte den Vorteil, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nicht – wie bisher – einseitig in Vorleistung gehen und das Entgelt im Wege der Leistungsklage vor Gericht einfordern muss, sondern ein Gebührenbescheid ergehen kann, der von den Systemen beklagt werden könnte, ohne dass einer solchen Klage allerdings eine aufschiebende Wirkung zukäme.

Wenn Sie dieses Anliegen unterstützen wollen, ruft der VKU auf, sich an Ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten, namentlich der Regierungsfraktionen, zu wenden und stellt hierfür auch ein Musterschreiben zur Verfügung. Hilfreich wäre dabei auch die Schilderung eigener Erfahrungen, die Sie ggf. in den Abstimmungsverhandlungen mit den Systemen bei der Geltendmachung Ihrer Entgeltansprüche gemacht haben.

Das Gesetzgebungsverfahren soll zur fristgemäßen Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bis August dieses Jahres abgeschlossen werden.

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