Newsletter Abfall März 2022

Novelle der Bioabfallverordnung passiert Bundesrat

Die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) hat am 11.02.2022 eine weitere Hürde genommen. Der Bundesrat hat der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes grundsätzlich zugestimmt, hält aber einige Änderungen für erforderlich.

Bundesrat hat nur wenige Änderungen gefordert

[GGSC] hatte zuletzt im November 2021 die inhaltlichen Ziele des vom Bundeskabinett am 22.09.2021 beschlossenen Entwurfs erläutert (siehe ausführlich Die Novelle der Bioabfallverordnung biegt auf die Zielgerade ein). Angestrebt wird insbesondere, den Fremdstoffanteil im Bioabfall deutlich zu reduzieren. Die verschiedenen Branchenverbände hatten im Beteiligungsverfahren gewarnt, dass die vorgesehene Fremdstoffentfrachtung die Anlagenbetreiber einseitig belaste, technisch nur mit erheblichen Problemen umsetzbar sei und zu erheblichen Kosten führen werde. Der Kabinettsentwurf enthielt daher auch einige Relativierungen und Entschärfungen im Vergleich zu dem heftig kritisierten Referentenentwurf aus Dezember 2020. Nach Ablauf der Stillhaltefrist im von der Bundesregierung eingeleiteten Notifizierungsverfahren am 16.12.2021 wurde der Kabinettsentwurf nunmehr im Bundesrat behandelt.

Änderungsempfehlungen des Umweltausschusses finden teilweise keine Mehrheit

Während der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit etwa noch empfohlen hatte, einen flächenbezogenen Wert an Fremdstoffen auf Basis der RAL-Gütesicherung der Bundesgütegemeinschaft Kompost vorzusehen und die biologisch abbaubaren Kunststoffsammelbeutel als unzulässig auszuschließen, ist das Plenum des Bundesrates diesen Empfehlungen am 11.02.2022 nicht gefolgt (siehe BR-Dr. 733/21 (B)). Es spricht daher viel dafür, dass die Bundesregierung die verbliebenen Änderungsbegehren akzeptieren wird und die Verordnung (wie ursprünglich geplant) im 1. Quartal 2022 veröffentlicht wird. Die Pflichten des neuen § 2a BioAbfV würden dann 3 Jahre nach Verkündung in Kraft treten, die Kennzeichnungspflicht für biologisch abbaubare Kunststoff-Sammelbeutel gemäß Anhang 5 nach 18 Monaten und alle übrigen Regelungen nach einem Jahr.

[GGSC] berät öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und kommunale Entsorgungsunternehmen gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Abfall- und Anlagenzulassungsrechts.

Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zur Novellierung der Bioabfallverordnung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Weitere Artikel des Newsletters

Manchmal gibt es viel Aufregung bei vergleichsweise unwichtigen Angelegenheiten und umgekehrt eine eher unverständliche Ruhe bei stark störenden Sachverhalten. Das umschreibt die aktuelle Situation bei der Verhandlung der PPK-Mitentsorgungsentgelte.
weiter
Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition ist vorgesehen, für den Markthochlauf von grünem Wasserstoff das Ausbauziel für Elektrolyseure bis 2030 auf 10 GW zu verdoppeln. Abfallwirtschaftsbetriebe bleiben Vorreiter.
weiter

Veranstaltungen

2023
28 29
Mär

Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) hat der Gesetzgeber beschlossen, die Müllverbrennung ab 2024 in den nationalen Emissionshandel einzubeziehen. Bereits in diesem Jahr müssen die Unternehmen der Abfallwirtschaft nun entsprechende Überwachungspläne erste...

ORT: Online-Seminar
Zur Website der Veranstaltung
2023
30
Mär

Abstimmungsvereinbarungen bedürfen immer wieder der Erneuerung – und der Optimierung. Auch im Jahr 2023 laufen an vielen Orten Abstimmungsvereinbarungen aus oder werden gekündigt. Kommunen werden im Weiteren über neue gemeinsame Vertreter informiert, die künftig Verhandlungspartner sein werden. Es i...

ORT: Online-Seminar
VERANSTALTER: [GGSC] Seminare
Zur Website der Veranstaltung
2023
20
Apr
Abfall Kommunal

Update Abfallgebühren

Aktuelle Urteile der Rechtsprechung mit Tragweite. Auswirkungen steigender Kraftstoffpreise. Update mit den wichtigsten Entwicklungen. Erfahrungsaustausch Gebührenpraxis.

ORT: Online-Seminar
Zur Website der Veranstaltung
2023
25
Apr
Abfall Vergabe Kommunal

Entsorgungsvergaben 2023

Praktiker werden derzeit nicht nur durch vergaberechtliche Formalien und materielle Grundsätze beansprucht, sondern vor allem durch ein schwieriges Marktumfeld einerseits und die Coronakrise sowie den Ukraine-Krieg andererseits herausgefordert. Dies betrifft bei Entsorgungsvergaben vor allem den Sek...

ORT: Online-Seminar
VERANSTALTER: Akademie Obladen
Zur Website der Veranstaltung