Newsletter Abfall März 2021

Neuer Kommentar zur Gewerbeabfallverordnung

Im Februar 2021 erschien ein aktueller Kommentar zur Gewerbeabfallverordnung 2017 (Erich Schmidt Verlag).  Endlich steht auch Praktikern bei der Anwendung der Gewerbeabfallverordnung und dem Umgang mit ihr eine Auslegungs- und Arbeitshilfe zur Verfügung. 

Das Autorenteam weckt Interesse: Dr. Jean Doumet vom BMU einerseits und Dr. Holger Thärichen vom VKU andererseits. „Unser Anliegen war es, eine möglichst breite Perspektive auf die Gewerbeabfallverordnung zu geben. Das gilt natürlich vor allem für die vieldiskutierte Abgrenzung der Zuständigkeiten von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern einerseits und der Privatwirtschaft andererseits“ so Dr. Thärichen. Dabei werden die einzelnen Regelungen zur Getrenntsammlung, zur Vorbehandlung von Gemischen und der neuen Getrenntsammelquote und ihren Folgen jeweils umfassend analysiert und in den Zusammenhang gestellt. 

Wie aktuell der Kommentar ist, verdeutlicht auch die Tatsache, dass die neueste Rechtsprechung zum Thema, nicht zuletzt das Urteil des VG Leipzig vom 20.05.2020 (wir haben in diesem Newsletter dazu schon berichtet), für die Kommentierung ausgewertet werden konnte. Ergänzt wird die Kommentierung um den Abdruck der LAGA-Mitteilung M 34 von 2019 und der amtlichen Verordnungsbegründung. 

Weitere Artikel des Newsletters

Die Verhandlungen zu neuen Abstimmungsvereinbarungen sind in vollem Gange. Von den Systemen ist häufig zu vernehmen, der gesetzlichen Verpflichtung, Abstimmungsvereinbarungen nach dem Verpackungsgesetz ab dem 01.01.2021 vorzulegen, könne weithin entsprochen werden.
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Die Systeme bedürfen nach dem VerpackG einer Genehmigung, um als solche operativ tätig sein zu können. Die Erteilung der Genehmigung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. In der Praxis liegen diese indes nicht immer vor.
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