Newsletter Vergabe Dezember 2023

Neue Schwellenwerte für EU-Vergaben ab 01.01.2024

05.12.2023

Für die Zeit ab 2024 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren. Die EU-Kommission hat die bisher gültigen Schwellenwerte lt. jüngster Veröffentlichung – wie erwartet -  etwas angehoben (EU-Kommission, 15.11.2023, 2023/2496, 2023/2497, 2023/2510).

Öffentliche Auftraggeber sind also ab dem 01.01.2024 verpflichtet, den Auftrag ab Erreichen der nachfolgend genannten Schwellenwerte (jeweils Nettobeträge) europaweit auszuschreiben:

  • 5.538.000 € für Bauaufträge und Konzessionen
  • 143.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von oberen und obersten Bundesbehörden
  • 443.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern
  • 221.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von allen übrigen öffentlichen Auftraggebern

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Unter welchen Voraussetzungen kann ein (Entsorgungs-)Auftrag „inhouse“, d.h. ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens an eine kommunale Eigengesellschaft vergeben werden, wenn diese gewerblich tätige Tochtergesellschaften hat? Im Online-Seminar geht [GGSC] der Frage nach, bei welchen Fallgestaltungen Handlungsbedarf bestehen kann und diskutieren Lösungsansätze. Abgerundet wird das Seminar durch einen aktuellen Überblick zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Umsätzen in kommunalen Konzernstrukturen.

ORT: Online-Seminar
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