THG-Handel als lukrative zusätzliche Einnahmequelle bei erneuerbaren Energieprojekten in Verbindung mit Ladesäulen
Ladesäulenbetreiber haben unabhängig vom Strom, den sie über ihre Ladesäulen verkaufen, qua Gesetzes die Möglichkeit am THG-Handel teilzunehmen. Hintergrund ist einerseits der Bedarf insbesondere von Mineralölkonzernen, die gesetzlich erforderliche Menge an Zertifikaten zu erhalten und andererseits die regulatorischen Anreize für die Bereitstellung von Strom für Elektrofahrzeuge an öffentlichen Ladesäulen.
Mögliche Zusatzerlöse
Ausgehend von dem derzeitigen Preisniveau von etwa 125,00 € je Tonne CO2-Äquivalent in der ersten Hälfte des Jahres können 10.000 MWh Drittelmix-Strom Einkünfte in einer Größenordnung von ca. 600.000,00 € pro Jahr generieren. Dieser Wert sollte im Hinblick auf die zu erwartenden Preissteigerungen für CO2-Äquivalente perspektivisch niedrig sein.
Die gegenwärtige wirtschaftliche Grenze für den THG-Handel durch ansonsten erforderliche Strafzahlungen bei Überschreitungen der Emissionsquote liegt mit 600,00 € pro Tonne weit höher als der gegenwärtige Verkehrswert.
Steigerungspotential durch erneuerbare Energien
Richtig lukrativ kann der THG-Handel aber insbesondere dann werden, wenn sich in der Nähe von leistungsfähigen Ladesäulen (also etwa an Autobahnen) erneuerbare Energieanlagen wie PV- oder noch besser Windparks befinden. So kann der Ertrag durch THG-Handel für 10.000 MWh PV-Strom auf jährlich nahezu das Doppelte der o. g. Summe steigen. Bei (Onshore-)Windkraft steigt dieser Ertrag noch einmal weiter.
Die Kombination von Ladesäulen mit erneuerbaren Energien kann damit über die zusätzliche Möglichkeit von THG-Handelserträgen signifikant optimiert werden.