Baugenehmigung für PV-Parks in Baden-Württemberg künftig obsolet
In Baden-Württemberg ist eine Reform der Bauordnung erfolgt, wonach die Baugenehmigung für PV-Parks weitgehend überflüssig ist (vgl. LT BaWü, Gesetzesbeschluss v. 13.03.2025, Drs. 17/8488, S. 19 – Änderung Anhang 1 Nr. 3 c).
Baugenehmigung im Reservierungsverfahren
Dies ist auch deswegen von Bedeutung, weil Baugenehmigungen teilweise immer noch von Netzbetreibern als Reservierungsvoraussetzung gefordert werden. Hintergrund dafür ist, dass zunehmend auch PV-Projekte ohne B-Plan-Verfahren realisiert werden (Direktvermarktungs-/PPA-Projekte u. a.). Im Hinblick auf die künftig voraussichtlich weiter steigende Bedeutung von nicht über das EEG vergüteten Projekten dürfte dieser Anteil noch steigen.
Wirtschaftlich ist die Forderung nach einer Baugenehmigung insbesondere bei Projekten mit problematischen Netzanschlussverhältnissen nachteilig, weil kostenauslösende Entscheidungen regelmäßig nicht ohne gesicherten Netzanschluss getroffen werden. Baugenehmigungen lösen häufig aber nicht nur Gebühren aus, sondern sind vielfach auch Anknüpfungspunkt für weitere Kostenfaktoren wie bspw. Nutzungs- und Gestattungsverträge. Daher werden Baugenehmigungen häufig erst kurz vor Baubeginn und damit lange nach Netzanschlussreservierung erwirkt.
Fazit
Vor dem Hintergrund der vorstehenden Projektpraxis sowie den regelmäßig wenig anspruchsvollen Bauanforderungen insbesondere von Freiflächenanlage im PV-bereich ist die Reform in Baden-Württemberg sehr zu begrüßen.