Newsletter Bau Juni 2025

CO₂-Kostenaufteilung im Gewerbemietverhältnis – Wann Ausnahmen für Vermieter greifen

20.06.2025

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das neue CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG). Es regelt, wie die durch das Heizen verursachten CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Bisher trugen Mieter die CO₂-Last allein. Damit ist seit Einführung des CO₂KostAufG Schluss.

In der Regel sieht das Gesetz eine hälftige Aufteilung der CO₂-Kosten vor. Ziel ist es, sowohl Vermieter als auch Mieter zum Energiesparen zu motivieren, denn beide Seiten haben Einfluss auf den CO₂-Ausstoß: Mieter durch ihr Verbrauchsverhalten, Vermieter durch die energetische Qualität des Gebäudes.

Wann gilt eine Ausnahme von der Kostenverteilung?

Besonders interessant für viele Vermieter ist die im Gesetz vorgesehene Ausnahmevorschrift. § 9 CO₂KostAufG erlaubt in bestimmten Fällen eine Ausnahme von der gesetzlichen Kostenverteilung. Danach kann der Vermieteranteil pauschal um 50 % reduziert oder sogar vollständig auf die Mieter übertragen werden.

Diese Ausnahme greift immer dann, wenn Vermieter das Gebäude nicht energetisch verbessern können, weil rechtliche Beschränkungen entgegenstehen. Dazu zählen insbesondere:

  • Denkmalschutzvorgaben,
  • Anschluss- und Benutzungszwänge und Wärmeversorgungspflichten,
  • das Erhaltungsrecht (vor allem in Städten wie Berlin weit verbreitet),
  • sowie Vorgaben aus dem Naturschutzrecht.

Vermieter müssen gegenüber den Mietern nachweisen, dass eine Ausnahme nach § 9 CO₂KostAufG vorliegt. In einfach gelagerten Fällen kann dafür bereits ein Verweis auf die Erhaltungsverordnung oder einen behördlichen Ablehnungsbescheid genügen. In komplexeren Fällen ist jedoch eine schriftliche und nachvollziehbare Begründung erforderlich, aus der die rechtlichen Hindernisse klar hervorgehen.

Unsere Empfehlung

Wer sich erfolgreich auf die Ausnahme beruft, kann mehrere Tausend Euro pro Jahr sparen. Ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls ist empfehlenswert, zumal der Nachweis gegenüber Mieter klar, nachvollziehbar und gut dokumentiert erfolgen muss.

In unserer Kanzlei begleiten wir regelmäßig gewerbliche Vermieter dabei, die Ausnahmevoraussetzungen rechtssicher darzulegen. Wenn Sie prüfen möchten, ob auch in Ihrem Fall eine Ausnahme in Betracht kommt, unterstützen wir Sie gerne.

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