Newsletter Bau November 2023

Bundeserlass zu Stoffpreisklauseln ausgelaufen

03.11.2023

Der Bund steht auf dem Standpunkt, dass sich die Baupreise seit Mitte 2023 wieder stabilisiert haben – trotz nach wie vor hoher Inflation.

Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit Schreiben vom 20.06.2023 mitgeteilt, dass die entsprechenden Erlasse zur regelmäßigen Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln in Ausschreibungsverfahren für Bund und Bundesbehörden nicht verlängert und werden und zum 30.06.2023 auslaufen.

Ab dem 01.07.2023 gelten nunmehr die allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie 225 des VHB zur Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln. Hierfür gibt es seit dem 01.07.2023 das neue Formblatt VHB 225 a. Die öffentliche Hand muss bei der Vorbereitung der Vergabe nach wie vor von Amts wegen überprüfen, ob mit Preisveränderungen im besonderen Maße zu rechnen ist, ein langer Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und Einbau besteht sowie Stoffkosten in Höhe von mindestens einem Prozent der geschätzten Auftragssumme betroffen sein können.

Generell gilt: Selbst wenn es keine Regelungen zu Stoffpreisgleitklauseln in den Ausschreibungsunterlagen gibt, kann sich im Zuge der Bauabwicklung ein Mehrvergütungsanspruch wegen gestiegener Stoffpreise ergeben, wenn ein solcher seine Ursache in konkreten Anordnungen des Auftraggebers hat. Das ist typischerweise dann der Fall, wenn die vom Auftraggeber vorgegebenen Vertragsfristen wegen fehlender Baufreiheit auftraggeberseitig nicht eingehalten werden können und das Bauunternehmen die Baustoffe nicht mehr zu den ursprünglich kalkulierten Preisen beziehen kann.

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Vor einigen Wochen wurde eine Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg veröffentlicht. Das OVG hat in einer Entscheidung vom 23.05.2023 (OVG 5 B 29.19) die Gelegenheit genutzt, sich in dieser Entscheidung am Rande auch mit der Mietobergrenze in § 3 Abs. 4 Zweckentfremdungsverbotsverordnung…

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Auch für streitige Nachträge kann vom Bauunternehmen eine Bauhandwerkersicherheit gefordert werden, allerdings muss in einer streitigen Auseinandersetzung der Vergütungsanspruch dem Grunde nach sicher festgestellt sein, lediglich hinsichtlich der genauen Höhe reicht ein schlüssiger, plausibler…

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Mehr Kreislaufwirtschaft ist mehr denn je im Bausektor gefragt. An welchen Stellen lassen sich recycelte Baumaterialien sinnvoll einsetzen – wo bestehen Potenziale zur Einsparung von Primärohstoffen bei Neubauten und im Bestand? Wie kann die Klimabilanz von Baumaßnahmen verbessert werden? Und wo fehlen Rahmenbedingungen? Im Expert:innen-Interview mit Prof. Dornack können sich Interessierte einen Einstieg ins Thema verschaffen.

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