VK Berlin zu Schülerbeförderungen
In gleich vier Nachprüfungsverfahren vertritt [GGSC] ein privates Busunternehmen vor der Vergabekammer Berlin. Diese haben Vergabeverfahren für Leistungen der Schülerbeförderungen zum Gegenstand, die von Berliner Bezirken auf den Weg gebracht worden sind.
Kritik an den Vergabebedingungen
Leistungsfähigkeit eines konkurrierenden Bieters, der nicht über hinreichend moderne, insb. den Umweltanforderungen genügende Fahrzeuge zum Einsatz bringen würde. Und Kritik an den Preismodellen der Auftraggeber, die nur die sog. Besetztzeiten vergüten, was mutmaßlich aber nicht von allen Bietern im selben Sinne verstanden wurde. Schließlich begegnet auch die Wertung Kritik, da von den Bietern Tourenpläne exemplarisch an alten Adressen und mit einer Software zu erstellen sind, die keine vernünftigen Rückschlüsse auf die zu erwartende Leistungserbringung erwarten lassen.
Interventionen der Vergabekammer
In den zwei ersten Verfahren hat die VK Berlin mittlerweile mit entsprechenden Verfügungen erkennen lassen, dass sie die Kritik der Antragstellerin teilt. Ein Vergabeverfahren ist daraufhin bereits in den Stand vor Wertung zurückversetzt worden, ein zweites Verfahren wird mutmaßlich streitig entschieden werden.
[GGSC] berät öffentliche Auftraggeber und Bieter in Vergabeverfahren für Personenbeförderungsleistungen.