Newsletter Energie Juli 2019

Förderung erneuerbarer Energien: Mit Marktpreisniveau steht Absicherung im Vordergrund

Obwohl Wind- und PV-Projekte vielfach ein Marktpreisniveau erreicht haben, benötigen auch diese Branchen weiterhin staatliche Unterstützung.

So erhalten PV-Anlagen keine Marktprämie, weil die in den für die Anlagen relevanten Ausschreibungsrunden die Zuschlagswerte stark abgesunken sind. Gleichzeitig steigen die Börsenstrompreise. Ein Anspruch auf Zahlung der Marktprämie entfällt dann, wenn der für die Berechnung des Fördersatzes anzulegende Wert unter diesen Marktpreis fällt.

Wirtschaftlichkeit vorausgesetzt ist die Realisierung von EE-Anlagen ohne Inanspruchnahme einer EEG-Förderung die flexiblere und langfristig wirtschaftlich interessantere Option.

Zudem verursachen die zur Absicherung eines erteilten Zuschlages zu leistenden Zweitsicherheiten i.H.v. bis zu 45,00 €/kWp erhebliche Kosten (Inanspruchnahme von Bankbürgschaften) oder die Bindung von Eigenkapital. Gleichzeitig besteht ein hoher Zeitdruck für die Realisierung der Anlagen, weil andernfalls die Sicherheit und/oder der erteilte Zuschlag ganz oder vollständig verloren gehen.

Die Begrenzung des Förderanspruchs für Freiflächenanlagen auf eine installierte Leistung von 10 MWp mit eingeschränkten Möglichkeiten zu Erweiterungen erhöht die Errichtungskosten und verringert per se die Realisierungsmöglichkeiten. So nehmen die speziell für die Errichtung aufzubringenden Kosten mit der zunehmenden Größe einer PV-Anlage ab.

Marktpreisfähigkeit ausnutzen

Eine Realisierung ohne Inanspruchnahme einer Förderung ist bereits aus dem Offshore-Bereich, d.h. bei der Errichtung von Windenergieanlagen auf See bekannt. Allerdings realisieren diese Projekte regelmäßig große Unternehmen mit hoher Finanzkraft. Darüber hinaus ist derzeit das Geschäfsmodell Power Purchase Agreement (PPA) in aller Munde. Allerdings setzt auch diese Vermarktungsform regelmäßig einen starken Partner voraus.

Gerade für kleine bis mittlere Projektentwickler und Investoren ist eine Bankfinanzierung regelmäßig notwendig, um eine EE Anlage realisieren zu können. Die Tilgungs- und Zinsverpflichtungen laufen dann häufig 15 Jahre und mehr. Finanzierende Banken verlangen trotz eines den Fördersatz übersteigenden Marktpreises weiterhin als Risikoabsicherung den Nachweis einer Zahlungsberechtigung.

Akteursvielfalt erhalten

Mittlere und kleinere Unternehmen haben daher derzeit Schwierigkeiten, von der Marktpreisfähigkeit der Windenergie- und Photovoltaikanlagen ohne EEG-Förderung bzw. Ausschreibung zu profitieren. Die Möglichkeit einer sicheren Projektrealisierung der EEG-Förderung könnte jedoch mit staatlicher Unterstützung allein zur Absicherung der Finanzierung erreicht werden.

Dies könnte z. B. durch eine staatliche Ausfallbürgschaft erreicht werden. Eine solche ließe sich möglicherweise aus der EEG Rücklage finanzieren. Angesichts der weiteren Marktentwicklung müssten die Betreiber bzw. Banken derartige Bürgschaften in vielen Fällen voraussichtlich nicht in Anspruch nehmen. Es könnte aber ein Instrumentarium bestehen, welches es den finanzierenden Banken ermöglicht, Darlehen auch für kleinere und mittlere Unternehmen für die Errichtung und den Betrieb von PV Anlagen ohne Förderung zu bewilligen.

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