Newsletter Abfall September 2024

Wasserstoffhochlauf – Erleichterte Genehmigung von Elektrolyseuren geplant

04.09.2024

Die Bundesregierung hatte im Juli 2023 eine Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie beschlossen mit dem Ziel, eine zuverlässige Versorgung Deutschlands mit grünem, auf Dauer nachhaltigem Wasserstoff zu erreichen. Maßgeblich ist hierbei die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit von Wasserstoff und von auf grünem Wasserstoff basierenden Energieträgern. Hierzu soll u.a. die inländische Elektrolysekapazität von grünem Wasserstoff bis zum Jahr 2030 auf mindestens 10 GW erhöht werden.

Jedoch werden Dauer und Aufwand für die gesetzlich vorgeschriebenen förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG von verschiedenen Akteuren gegenwärtig als relevante Erschwernis für den angestrebten Markthochlauf angeführt und als unverhältnismäßig eingeschätzt.

Um Abhilfe zu schaffen, hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am 22.11.2023 einen Referentenentwurf für eine Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) vorgelegt. Die geplanten Neuregelungen sollen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Elektrolyseuren zur Wasserstofferzeugung vereinfachen und beschleunigen sowie den bürokratischen Aufwand erheblich reduzieren, ohne dabei das Schutzniveau für die Umwelt zu beeinträchtigen.

Nach Abschluss der Verbändeanhörung zu diesem Referentenentwurf hat das Bundeskabinett die Änderungsverordnung am 24.07.2024 beschlossen. Der Kabinettentwurf bedarf nunmehr noch der Zustimmung des Bundesrates. Ob die erstrebten Verfahrensbeschleunigungen auch tatsächlich eintreten, wird dabei insbesondere von der Vollzugspraxis der Bundesländer abhängen.

[GGSC] vertritt öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und kommunale Entsorgungsunternehmen regelmäßig gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Anlagenzulassungsrechts. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens und etwaige erste Anwendungserfahrungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

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