Newsletter Abfall September 2019

Abfallrechtliche Entscheidungen in Kürze

Vorläufiger Baustopp einer Behandlungsanlage

Den Bau einer Behandlungsanlage für Reststoffe eines Ölkonzerns hat das OVG Lüneburg in einem von [GGSC] vertretenen Klageverfahren vorläufig gestoppt (Beschl. v. 09.08.2019, Az.: 12 MS 34/19). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter siehe News-Artikel 8.

Freisetzung von Mikroplastik

Das VG Stuttgart hat sich in einem aktuellen Beschluss zu den derzeitigen Anforderungen an Baugenehmigungen für Kunstrasenfelder hinsichtlich dem Freisetzen von Mikroplastik geäußert (v. 19.07.2019, Az.: 2 K 4023/19).

Entsorgung HBCD-haltiger Styroporabfälle

Zur Verwertung HBCD-haltiger Baumischabfälle aus anderen Herkunftsbereichen und einem diesbezüglichen Ausschluss hat sich das OVG Sachsen-Anhalt in einem aktuellen Beschluss positioniert (v. 16.07.2019, Az.: 2 M 43/19).

Zwangsgeld für nicht entfernte Container

Das VG München hat einen Betrag von 1.000 € pro nicht entfernten Altkleider-Container für nicht zu beanstanden gehalten, nachdem sich ein Sammler gegen Zwangsgeldfälligstellungen und Zwangsgeldandrohungen mit einer Klage zu wehren versucht hat (Urt. v. 11.07.2019, Az.: M 17 17.4711).

Verbotenes Zusammenschlussvorhaben

Das BKartA hat mit Beschl. v. 11.07.2019 (Az.: B 4 – 21/19) den Erwerb der DSD durch Remondis untersagt. In seinem mehr als 200-seitigen Beschluss nimmt das BKartA eine umfassende kartellrechtliche Würdigung der sachlichen und räumlichen Marktabgrenzungen für eine Reihe von Entsorgungsdienstleistungen vor.

ElektroG und Abfallverbringung

Bei vom Verbraucher zurückgegebenen Elektrogeräten kommt es u.a. darauf an, ob es sich noch um ungeöffnete Originalverpackungen handelt oder bei Öffnung die Funktionsfähigkeit gesondert festgestellt worden ist, um eine abfallverbringungsrechtliche Einordnung vornehmen zu können (EuGH, Urt. v. 04.07.2019, Az.: C-624/17 – „Tronex BV“).

Erfolglose Anhörungsrügen

In zwei abfallrechtlichen Gerichtsverfahren, in denen ein von [GGSC] vertretener Mandant vor dem VG München und BayVGH obsiegt hatte, ist der private Entsorger auch mit seinen Anhörungsrügen unterlegen (BayVGH, Beschl. v. 02.07.2019, Az.: 20 ZB 19.585 und 20 CS 19.587).

Abfallgebührensatzung vor Gericht

Mit dem Zitiergebot und der Erforderlichkeit von Fremdleistungsentgelten in Abfallgebührensatzungen hat sich das Oberverwaltungsgericht des Landes Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 27.06.2019 (Az.: 2 KN 1/19) u.a. befasst. Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter siehe News-Artikel 6.

Abfall im FFH-Gebiet

In einer bergrechtlichen Entscheidung hat das VG Cottbus darauf hingewiesen, dass der Umstand, dass auf einer Fläche u.a. nicht gerechtfertigte Abfallablagerungen zu finden sind, nicht dazu führt, dass das Schutzregime eines FFH-Gebiets entfällt (Beschl. v. 27.06.2019, Az.: 3 L 36/19).

Ungenehmigter Abfallbetrieb

Mit der Schließung eines ungenehmigten Abfallbetriebs, den einhergehenden BImSchG-Fragen und dem Bestehen des öffentlichen Interesses am Sofortvollzug der streitgegenständlichen Stilllegungsverfügung hat sich das OVG Sachsen-Anhalt befasst (Beschl. v. 25.06.2019, Az.: 2 M 42/19).

Lärm und Windverfrachtung durch eine Kunststoffrecyclinganlage

Im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Trogförderschnecke in einem Kunststoffrecyclingbetrieb hat sich das VG Regensburg u.a. mit den BImSchG-relevanten Auswirkungen durch Lärm und Material-Windverfrachtungen befasst (Urt. v. 19.06.2019, Az.: RN 7 K 17.480).

Eigentümer eines Grundstücks zum Kiesabbau abfallrechtlich verantwortlich

Die Heranziehung eines Grundstückseigentümers zur Entsorgung der auf dem Grundstück gelagerten Abfälle begegnet keinen Bedenken, auch wenn er zu keinem Zeitpunkt aktiv in die Verbringung der Abfälle auf dem betroffenen Grundstück involviert gewesen ist. Denn es war zu berücksichtigen, dass er die Nutzung des Grundstückes in risikoreicher Weise zugelassen hat, so das OVG Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 18.06.2019 (Az.: 11 S 17.19).

Stilllegungsverfügungen rechtmäßig

Das VG Frankfurt/Oder hat zwei immissionsschutzrechtlich begründete Betriebsuntersagungen für Anlagen des Kunststoffrecyclings und des Kabelrecyclings bestätigt (Urt. v. 17.06.2019, Az.: 5 K 4267/17).

Gebühr im Notifizierungsverfahren

Das VG Düsseldorf hat sich in einem Beschluss mit der Frage der Rechtmäßigkeit von Verwaltungsgebühren befasst, die in einem Notifizierungsverfahren anhand der Menge des zu genehmigenden Abfalls bemessen wurden (vom 28.05.2019, Az.: 17 K 9985/18). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter siehe News-Artikel 11.

Einhausung eines Schrottplatzes

In einem Eilverfahren gegen einen Schrottplatz in einem Gewerbebetrieb hat sich der BayVGH u.a. mit der nach BImSchG und BauNVO für das Störpotential der Anlage bedeutsamen Einhausung der Anlage befasst (Beschl. v. 22.05.2019, Az.: 22 CS 18.2247).

Geschäft der laufenden Verwaltung

Im Hinblick auf straßenrechtliche Ermessensentscheidungen hat sich das OVG Münster in einem aktuellen Urteil ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen das Kommunalparlament zu beteiligen ist (Urt. v. 13.05.2019, Az.: 11 A 2057/17). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter siehe News-Artikel 5.

Einstellung Behälter-Vollservice durch örE

Ein örE darf einen bisher praktizierten Vollservice (Abholung von 120 l-Behältern aus einem Keller) per Bescheid einstellen und für die Zukunft die Bereitstellung der Behälter an der Straße anordnen (BayVGH, Beschl. v. 08.05.2019, Az.: 20 ZB 17.579). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter siehe News-Artikel 9.

Abfallbegriff im Zivilrecht

In einem auf eine Unterlassung gerichteten Zivilgerichtsverfahren ist für die Vorgabe, die Verunreinigung eines Gartens „durch Unrat und Müll“ zu unterlassen, auch der Abfallbegriff des § 3 KrWG heranzuziehen (LG Frankfurt, Beschl. v. 27.03.2019, Az.: 1-13 T 16/19).

Energiesteuer bei thermischer Abluftbehandlung

Das FG Hamburg hat einem Verarbeiter von Rückständen der Mineralölverarbeitung die Entlastung von der Energiesteuer bei einer thermischen Abluftbehandlung verwehrt (Urt. v. 20.03.2019, Az.: 4 K 227/15).

Befreiung einer Tierkörperbeseitigungsanstalt von der Energiesteuer

„Eine Tierkörperbeseitigungsanstalt, in der tierische Rohstoffe u.a. zu Tierfett verarbeitet werden, kann die Steuerbefreiung nach § 26 Abs. 1 EnergieStG nur insoweit in Anspruch nehmen, als die Verwendung des Tierfetts als Heizstoff der Herstellung von Energieerzeugnissen dient, nicht aber insoweit, als durch eine solche Verwendung andere Erzeugnisse hergestellt werden, die keine Energieerzeugnisse sind.“ - fasst der BFH den Leitsatz seines Urteils vom 19.03.2019 zusammen (Az. VII R 13/18).

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

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