Newsletter Abfall Mai 2020

Auswirkungen der Corona-Krise für Entsorgungs-Vergaben

Nach einer Phase des akuten Krisenmanagements sind die meisten örE und kommunalen Entsorger nunmehr in eine Phase der Krisenbewältigung übergegangen. Auch hier stellen sich weitere rechtliche Fragen, von denen wir einige näher betrachten wollen.

Vergabe

Die aktuelle Ausschreibungspraxis bringt einige zusätzliche Herausforderungen mit sich. Manche Ausschreibung ist durch akuten Beschaffungsbedarf sehr dringlich (bei vorgehendem Personalausfall: geworden), andere Ausschreibungen brauchen dagegen Zeit, weil die Bieter mit den Umständen hadern. Einen Überblick finden Sie – neben der aktuellen Ausgabe des [GGSC] Vergabe-Newsletters (-> Vergabe Newsletter März) – im nachfolgenden Beitrag zu den Auswirkungen der Corona-Krise für Vergaben im Bereich der Abfallwirtschaft.

Gebühren

Im Bereich der Gebühren wird die Krise mutmaßlich vor allem mittel- und langfristige Folgen zeitigen, wenn neue Gebührenkalkulationen zu erstellen sind. Insoweit kann auch bereits die kurzfristige Neukalkulation Gegenstand einer Prüfung sein. Ansonsten sind die Gebührenabteilungen der örE aktuell mit den Nöten der Gebührenschuldner konfrontiert. Insoweit hatten wir bereits ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden kann (vgl. -> Newsletterartikel „Stundung von Abfallgebühren…“ April 2020). Neben der Stundung kommt auch der vollständige Verzicht auf die Gebührenforderung aus Billigkeitserwägungen in Betracht, wie in einem nachfolgenden Beitrag ausgeführt wird.

Verfahren, Behörden und Kommunalparlamente

Die Pandemie verzögert darüber hinaus behördliche Genehmigungserfahren und kommunale Legislativverfahren. Zwei Beiträge befassen sich daher mit der Möglichkeit der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch den Ersatz von Erörterungsterminen durch Online-Konsultationen sowie mit der Arbeit der kommunalen Vertretungsorgane.

Abfallmärkte

Der Einfluss der Krise auf die Abfallmärkte ist auch erkennbar, allerdings mit durchaus unterschiedlichen Folgen, wie wir mit zwei Beiträgen zum Altpapiermarkt und zum Altkleidermarkt beleuchten.

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Auch bei lediglich zeitweilig genutzten Feriengrundstücken ist eine behördliche Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs grundsätzlich zulässig. Das hat das VG Frankfurt (Oder) mit Urteil vom 31.01.2020 (Az.: 5 K 1168/14) entschieden.
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Dass es sich bei dem Altpapiermarkt um einen volatilen Markt handelt, dürfte allen Marktteilnehmern in der Entsorgungsbranche bekannt sein. Die jüngsten Entwicklungen hinterlassen offenbar auch ihre Spuren.
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Die Corona-Krise hat Auswirkungen auch auf den Alttextilmarkt. Die Fachpresse berichtet von vollen Lagern und ungünstigen Marktentwicklungen. Kommunen sehen sich durch Presseveröffentlichungen, aber auch durch direkte Ansprachen von Anbietern mit zum Teil fragwürdigen Forderungen konfrontiert.
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In der diesjährigen Januar-Ausgabe unseres Abfall-Newsletters haben wir bereits die Frage aufgeworfen, inwieweit unbelasteter Erdaushub im Zusammenhang mit dem Anfall und der Beschaffung von Bodenmaterial für die Herstellung der Oberflächenabdichtung von Deponien als „Abfall“ im Sinne des Kreislaufw...
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Rechtsanwalt Linus Viezens und Rechtsanwalt Dr. Joachim Wrase sind jeweils mit Wirkung zum 01.05.2020 in die Partnerschaft [GGSC] eingetreten. Künftig bilden daher zwölf Anwältinnen und Anwälte als im Partnerschaftsregister eingetragene Partner die [GGSC] Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB.
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