Kommt die Grüngasquote?
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wird eine zum 01.01.2026 einzuführende Grüngasquote angekündigt. Wie ist der Stand?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Mit dem am 29.07.2026 in Kraft getretenen Gebäudemodernisierungsgesetz verpflichtet der Bundesgesetzgeber die Bundesregierung, bis zum 01.12.2026 ein Gesetz über eine Grüngas-/Grünheizölquote einzuführen (§ 42a GModG). Mit diesem zusätzlichen Gesetz, für das noch kein Entwurf bekannt ist, sollen die Inverkehrbringer von Gas und Öl verpflichtet werden, ab 2045 nur noch klimaneutrale Brennstoffe zur Gebäudeheizung in den Verkehr zu bringen. Diese Bioquote soll die Bio-Treppe irgendwann, spätestens ab den 2040er Jahren, überholen. Mit Bio-Treppe wird die neu geregelte Pflicht eines Gebäudeeigentümers bezeichnet, sicherzustellen, dass die Wärme neu eingebauter Gas- oder Ölheizungen ab 2029 zu mindestens 10 %, ab 2035 zu mindestens 30 % und ab 2040 zu mindestens 60 % aus erneuerbaren oder kohlenstoffarmen Brennstoffen erzeugt wird (§ 43 GModG).
Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft hat im Jahr 2025 eine Konzeption einer Grüngasquote erarbeiten lassen. Die künftige Ausgestaltung durch den Gesetzgeber ist aber noch völlig offen.
Vorbild THG-Quote für Kraftstoffe
Vorbild einer Grüngasquote ist die THG-Quote für Otto- und Dieselkraftstoffe (§§ 37a BImSchG). Diese Regelung startete 2007 als Biokraftstoffquote. Die Inverkehrbringer der Kraftstoffe wurden verpflichtet, ihren fossilen Kraftstoffen ansteigende Mindestquoten von Biokraftstoffen beizumischen. So wurde eine Nachfrage nach Biokraftstoffen geschaffen, durch die deren Produktion rentabel wurde.
Nach Diskussionen über die Treibhausgaseffizienz von Biokraftstoffen und die Konkurrenz zwischen Tank und Teller wurde die Biokraftstoffquote 2015 zu einer THG-Quote erweitert. Neben die THG-Minderung durch Beimischung von Biokraftstoffen wurden andere Erfüllungsoptionen geschaffen, beispielsweise die Elektromobilität. So wurde ein Quotenmarkt geschaffen, bei dem Halter von Elektrofahrzeugen und Betreiber von Ladeinfrastruktur über den Quotenmarkt letztlich von den Inverkehrbringern von Kraftstoffen dafür bezahlt werden, dass Kraftstoffe durch Elektrizität ersetzt werden.
Schlussfolgerung: Technologieoffene THG-Brennstoffquote statt Grüngasquote?
Aufgrund dieser Erfahrungen mit der THG-Quote drängt sich die Frage auf, ob es sinnvoll ist, eine Brennstoffquote auf Biobrennstoffe zu beschränken. Stattdessen kann die Brennstoffquote von vornherein als THG-Quote ausgestaltet – oder die THG-Quote für Kraftstoffe auf Brennstoffe erweitert werden. Das würde bedeuten, neben der Beimischung von Biobrennstoffen auch andere Erfüllungsoptionen zur THG-Minderung bei der Wärmeerzeugung zuzulassen, beispielsweise strombetriebene Wärmepumpen. Wie bei Elektrofahrzeugen könnten dann Betreiber von Wärmepumpen und Lieferanten von Wärmepumpenstrom ihre THG-Minderung an die Inverkehrbringer von Brennstoffen verkaufen, so dass diese ihre THG-Minderungsquote erfüllen können.
Das entspräche den Grundgedanken der Technologieoffenheit und des Marktes: Bei entsprechender Ausgestaltung könnte ein Quotenmarkt dazu beitragen, die kostengünstigste Form der THG-Minderung zu fördern statt nur einseitig auf grüne Brennstoffe und die damit verbundenen Nebenwirkungen zu setzen.