Newsletter Abfall Mai 2019

Verpackungsgesetz: Erste Nervosität bei den Systemen wird spürbar

Die Systembetreiber haben trotz Verschiebung der Ausschreibungen für den Leistungszeitraum 2020 bis 2022 nur wenige Abstimmungsvereinbarungen abschließen können. Das liegt insbesondere daran, dass keine Vereinbarungen zur Mitentsorgung PPK nach dem Verpackungsgesetz zustanden kommen. Kein System will sich zuerst bewegen.

Alle warten auf bundeseinheitliche Trends, die sich aber ohne Abschlüsse nicht herausbilden können. Die Systeme legen die cyclos-Untersuchung nicht vor und bedrängen die örE, auf das Mitbenutzungsverlangen nach § 22 Abs. 4 VerpackG zunächst zu verzichten.

Übergangslösungen statt Umsetzung VerpackG

Der Übergang soll nach altem Muster mit (privat-)vertraglichen Vereinbarungen organisiert werden. Übergangsregelungen stellen aber nicht den erforderlichen Baustein (Anlage 7) für eine Abstimmungsvereinbarung dar. Also fehlt vielerorts eine vollständige Abstimmungsvereinbarung. Außerdem wird immer offensichtlicher, dass die meisten Systeme gar keinen Bedarf an größeren Mengen PPK haben. Vielerorts gibt es weder Verträge noch PPK-Verwertungsnachweise oder die Herausgabe von PPK-Mengen. Man kann sich offenbar anderenorts eindecken. Da ist nur ein Systembetreiber, der mit unterschiedlichen Mitteln versucht, seinen 33 % Masseanteil zum Nachweis der entsprechenden Verwertungsquoten, am liebsten bereits ab 2018, zu decken.

Empfehlung von [GGSC]

Es gibt zwischenzeitlich auch einige wenige neue PPK-Vereinbarungen, die Masse-, Volumen- und/oder Kostenanteile nach neuer Lesart vorsehen. Das Gros kann aber weder Abstimmungsvereinbarungen, noch Verwertungsnachweise nach dem Verpackungsgesetz vorweisen. Deshalb zeigen auch Anfragen der Landesministerien zwischenzeitlich Wirkung. 2019 scheint abgehakt – aber die Systeme fragen sich zunehmend, wie sollen wir die Nachfragen ab 2020 beantworten, wen uns so viele Abstimmungen fehlen? Deshalb bleibt die Empfehlung von [GGSC] an die örE: Die Abstimmungsvereinbarung nach dem Verpackungsgesetz ist ein Paket aus Regelungen zu LVP, Glas und PPK. Unterschreiben Sie keine unbefristete Abstimmungsvereinbarung, die PPK nicht einschließt!

Umstellung Sack auf Tonne

Zwischenzeitlich haben sich die Systeme darauf verständigt, dass eine Umstellung von Sack auf Tonne nicht ohne Rahmenvorgabe akzeptiert werden soll. Die Mehrbelastung für den Hauptkostenverantwortlichen ist zur Monstranz geworden. Nur die Rahmenvorgabe eröffne die Rückkehr zum klassischen Clearing nach Marktanteilen. Wem so begegnet wird, sollte sich schnell beraten lassen, um zumindest eine gerichtliche Auseinandersetzung um die Rahmenvorgabe vermeiden zu können.

Unschön ist auch die Zurückweisung von Umstellungen, die nicht exakt dem Entsorgungsstandard der Restmüllentsorgung entsprechen. Zumindest was die Forderung nach einem Wahlrecht zwischen Sack und Tonne angeht, sollte hier nicht vorschnell klein beigegeben werden. Die Berufung auf den Entsorgungsstandard der Restmüllentsorgung sollte nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nur gelten, soweit es um die Abwehr von unangemessenen Mehrkosten geht. Die Systeme haben bislang den Nachweis nicht geführt, dass ein Mischsystem gegenüber einer vollständigen Umstellung auf eine Tonnensammlung wesentliche Mehrkosten verursacht.

Wahlrecht/ Mischsystem: Das haben wir noch nie gemacht oder wo kommen wir denn da hin – das ist weder zutreffend noch überzeugend! Auf Nachfrage wird häufig darauf verwiesen, es dürfe nicht zu einer Doppelnutzung von Tonnen und Säcken kommen. Das verlangen intelligente Mischkonzepte auch gar nicht!

Vieles ist noch offen!

Das getrennte Vorgehen der Ausschreibungsführer LVP/ Glas ist contra legem. Die Auslosung der Ausschreibungsführer für den Leistungszeitraum 2021 bis 2023 ist erstmal verschoben bis Ende Mai. Die Sicherheitsleistungen sind noch nicht erbracht und der angedachte Sicherheitsfonds der Sicherheiten auf Gegenseitigkeit vorsehen soll, ist noch in der Schublade.

[GGSC] Beratung durch Veranstaltung

[GGSC] wird das Thema Verpackungsgesetz nicht nur auf dem 21. Infoseminar „Erfahrungsaustausch kommunale Abfallwirtschaft“ am 13./14.06.2019 in Berlin ausführlich behandeln.

[GGSC] Spezialisten sind auch bei einer Reihe anderer Eigen- bzw. Kooperationsveranstaltungen aktiv:

Das VerpackG im aktuellen Kontext

[GGSC] in Kooperation mit Akademie Dr. Obladen GmbH und VKU
01.07.2019 in Köln

SAVE THE DATE

Intensivseminar Verpackungsgesetz: Verhandlungen mit den Systemen

BERLIN:
22.08.2019 Berlin

ERFURT:
05.11.2019 in Erfurt

Das Programm und die Einladung der [GGSC] Seminare GmbH erhalten Sie später.

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