Newsletter Abfall Januar 2020

PPK-Verwertung in der Krise

Marktbeobachter wissen: aktuell lassen sich, wenn auch mit regional unterschiedlichen Entwicklungen, zum Teil nur geringe Erlöse mit Altpapier erzielen. In Einzelfällen wird aktuell sogar bereits eine Zuzahlung für die Verwertung von PPK verlangt.

Hieraus ergeben sich unterschiedliche Fragestellungen für örE und kommunale Entsorger. Ist ein Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit in Sicht, sollte die zivil- und vergaberechtliche Zulässigkeit der Verlängerung der Verträge geprüft werden. Steht eine Ausschreibung an, sollte die Konzeption an die aktuelle Marktlage und im Übrigen auch an die – in diesem Newsletter bereits anderweitig erläuterte – Änderung der umsatzsteuerlichen Regelungen angepasst werden. Die Prüfung von Vertragsanpassungen kann im Übrigen auch bei noch laufenden Verträgen geboten sein, soweit hier z.B. noch die Auskehrung von Nettobeträgen an den örE vorgesehen ist.

Kommt es tatsächlich zu Erlösausfällen, kann dies wiederum Auswirkungen auf die Kalkulation der Abfallgebühren haben. Zudem verdeutlicht die aktuelle Erlössituation die Wichtigkeit, im Rahmen der Abstimmung gem. VerpackG gegenüber den Systembetreibern für die Mitbenutzung der kommunalen Sammelstruktur auf eine hinreichende, insbesondere abfallgebührenrechtlich zulässige Beteiligung der Systembetreiber an den Kosten hinzuwirken. [GGSC] berät örE und kommunale Entsorger in allen vergabe-, zivil-, steuer-, abfall-, verpackungs-, gebühren- und satzungsrechtlichen Fragen der Verwertung von Wertstofffraktionen wie PPK.

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