2011 hat das Gentechnik-Team von [GGSC] das sog. „Honig-Urteil“ des EuGH (Rs. Bablok –C-442/09) erstritten. Danach steht fest, dass Honig, in den Pollen einer gentechnisch veränderten Pflanze gelangt sind, dem europäischen und deutschen Gentechnikrecht unterliegt.
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