Vermeidung von Beihilfen bei Tätigkeiten der öffentlichen Hand

Partner@focusphoto - Fotolia

Im Auftrag der bonnorange AöR hat [GGSC] Vorschläge zur rechtssicheren Ausgestaltung gewerblicher Tätigkeiten unterbreitet. Im Fokus stand dabei insbesondere auch das Beihilferecht. Es musste sichergestellt werden, dass für die geplanten gewerblichen Tätigkeiten keine unzulässigen Beihilfen erfolgen.

[GGSC] berät und vertritt darüber hinaus regemäßig Hoheitsträger in Beihilfenkontrollverfahren.