Newsletter HOAI

Liebe Mandantschaft,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Europäische Gerichtshof hat heute, am 04.07.2019 entschieden, dass das sog. Mindestsatzgebot der HOAI gegen europäisches Recht verstößt. Das ist eine Entscheidung mit weitreichenden Auswirkungen auf die HOAI, auf laufende und auf künftige Projekte. Wir erläutern nachfolgend den Inhalt dieses wohl epochalen Urteils und seine praktischen Auswirkungen. Nicht zu allen Fragen lassen sich heute schon eindeutige Antworten formulieren; schon heute ist es aber möglich, sich auf die jetzige Schwebephase, die eine ganze Weile dauern wird, gut einzustellen. Wir zeigen, wie das geht.

Mit freundlichen Grüßen
aus Berlin, Augsburg und Frankfurt (Oder)

Ihr [GGSC] Anwaltsteam 

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