Newsletter Energie Dezember 2021

Koalitionsvertrag: Ausbauziele und Impulse für Erneuerbare Energien

Der Koalitionsvertrag sieht bis 2030 sehr ehrgeizige Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien vor. 

Um bspw. die vorgesehenen 200 GW Zubau PV bis 2030 zu verwirklichen sind ca. 20 GW Zubau jährlich erforderlich, wenn die Verabschiedung des Sofortmaßnahmenpakets das im Koalitionsvertrag vorgesehene eine Jahr dauert. Hierbei soll die Genehmigungsbeschleunigung weiter vorangetrieben werden. Zumindest programmatisch nimmt der Koalitionsvertrag auch auf das EU-Klimagesetz Bezug.

Angelegte Maßnahmen zur Realisierung

Um den benötigten Flächenbedarf für den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien besonders für Windenergie vorzuhalten sollen bau- und raumordnungsrechtlich Mindestflächenausweisungen erfolgen (2%). Zugleich soll der Abwägungsbelang Klimaschutz gestärkt und damit auch gegenüber Naturschutzbelangen durchsetzungsfähiger werden (vgl. dazu gesondert in diesem Newsletter). Das Repowering soll ebenfalls grundsätzlich gestärkt werden.

Interessant wird, wie die Ausbauziele energierechtlich flankiert werden. Im derzeit bestehenden EEG-System werden die Mengen über deutlich höhere Ausschreibungskontingente verwirklicht werden müssen. Die Förderung der Realisierbarkeit von PPA´s ist im Koalitionsvertrag aber ebenfalls explizit erwähnt. In diesem Zusammenhang wird auch die angekündigte Überarbeitung des Herkunftsnachweisregisters zu beachten sein. Daneben ist nach dem Koalitionsvertrag klar, dass eine Solarpflicht bundesgesetzlich (vermutlich im GEG) verankert werden soll. 

Der für die Integration der erneuerbaren Energiemengen so wichtige Netzausbau soll planungs- und genehmigungsrechtlich weiter beschleunigt werden. Ferner steht eine Netzentgeltreform im Raum. Digitalisierung wird nicht nur beim Smart Meter Rollout, beim Messstellenbetriebsgesetz, sondern auch im Bereich Netzausbau eine große Rolle spielen. Hierzu war [GGSC] im Rahmen von Forschungsvorhaben frühzeitig schon grundlegend tätig (vgl. u. a. Energie Newsletter 7/19).

Fazit

Die festgeschriebenen Ziele sind zu begrüßen, werden aber große Anstrengungen erfordern. Insoweit wird es auf das Maßnahmenpaket ankommen, welches innerhalb von einem Jahr entwickelt werden soll. Dann wird sich auch zeigen, wie die bisher noch wenig konturierten Ziele wie bspw. „H2O-Readiness“ einzuordnen sind.

[GGSC] wird den Prozess aufmerksam begleiten und punktuell zu Diskussionsvorstellungen einladen.

 

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Mit den neuen Rechtsprechungsentscheidungen, insbesondere des BGH, sind Entschädigungszahlungen für Netzabschaltungen gem. § 15 EEG nach altem Recht jedenfalls dem Grunde nach geklärt.
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