Newsletter Abfall Juli 2022

Abfallrechtliche Entscheidungen in Kürze

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aktueller abfallrechtlicher Entscheidungen in einer Kurzfassung.

Transport von Klärschlamm

Die Beförderung von Klärschlamm durch ein Saug- und Pumpfahrzeug von einer betrieblichen Abwasserbehandlungsanlage zu einer kommunalen Kläranlage unterfällt dem KrWG, hat das BVerwG entschieden (Urt. v. 23.06.2022, Az.: 7 C 3.21).

Gebührenfähige Kosten der Nachsorge

Die Verlegung eines Gewässers III. Ordnung gehört nicht zu den gebührenfähigen Kosten der Nachsorge, hat das VG Göttingen u.a. entschieden (Urt. v. 18.05.2022, Az.: 3 A 67/19).

Kalkulatorische Kosten in Benutzungsgebühren

Zu Benutzungsgebühren hat das OVG NRW am 17.05.2022 ein Grundsatzurteil verkündet (Az.: 9 A 1019/20). Einige in der bisherigen Rechtsprechung etablierte (und von den Kommunen beachtete) Grundsätze für den Ansatz kalkulatorischer Kosten (Abschreibung und Verzinsung) gibt das Gericht nun auf. Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter Artikel 05.

Entsorgung teerölimprägnierter Bahnschwellen

Hinsichtlich einer Anordnung zur Entsorgung von teerölimprägnierten Bahnschwellen hat das OVG LSA u.a. klargestellt, dass auf der Grundlage des § 62 KrWG grundsätzlich alle Personen in Anspruch genommen werden können, die durch das KrWG (oder auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen) Pflichten zu erfüllen haben und diese nicht beachten, ferner der abfallrechtliche Besitzbegriff nicht mit dem zivilrechtlichen identisch ist und eine sofortige Vollziehung der Anordnung damit begründet werden kann, dass bei unterbleibender Entsorgung die Gefahr besteht, dass die Schwellen zu einem gesundheitsgefährdenden Zweck weiterverwendet werden (Urt. v. 10.05.2022, Az.: 2 M 28/22).

Versicherungszuständigkeit für Abfallbetrieb

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich in seinem Urteil vom 21.01.2022 (Az.: L 21 U 221/19) ausführlich mit der Frage befasst, ob ein privater Abfallbetrieb an die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft überwiesen werden könne und dies im konkreten Fall verneint.

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

Zwischenlager für radioaktive Abfälle

Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen ist in einem Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO bauplanungsrechtlich unzulässig, hat das BVerwG entschieden (Urt. v. 25.01.2022, Az.: 4 C 2.20).

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

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