Newsletter Vergabe Mai 2021

Gigabitförderrichtlinie in Kraft getreten

Die Gigabitförderung kommt voran: Die neue Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ ist in Kraft getreten. Eile ist geboten, weil die begrenzten Fördermittel nach dem „Windhundprinzip“ vergeben werden.

Stand der Bundesbreitbandförderung

In den vergangenen Jahren hat der Bund gemeinsam mit den Ländern den geförderten Breitbandausbau in Gebieten vorangetrieben, in denen für Breitbandanschlüsse mit einer Versorgung von weniger als 30 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch ein Telekommunikationsunternehmen angezeigt wurde (sog. „Weiße Flecken“). Diese Fördermaßnahmen – die von den Kommunen und Landkreisen abgewickelt werden – laufen aktuell noch; entweder befinden sich die Projekte in der Bauphase, oder die zur Vergabe der Fördermittel durchzuführenden Konzessionsvergabeverfahren stehen kurz vor dem Abschluss. Erst wenige Projekte sind schon in Betrieb gegangen.

Mit der neuen Gigabitförderung sollen nun in den kommenden Jahren die Gebiete aufgerüstet werden, die bei der bisherigen Bundesfördermaßnahme nicht berücksichtigt wurden, weil es Downloadgeschwindigkeiten von über 30 Mbit/s in diesen „Grauen Flecken“ gab und damit bereits ein NGA-Netz.

Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzungen für solche staatlich unterstützten Ausbaumaßnahmen sind:

  • In dem jeweiligen Gebiet ist kein Netz vorhanden, das Haushalten eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download zuverlässig zur Verfügung stellen kann (Aufgreifschwelle Haushalte).
  • Diese Aufgreifschwelle gilt bis zum 31.12.2022. Ab dem 01.01.2023 sind Ausbaumaßnahmen in Gebieten förderfähig, in denen das vorhandene Netz eine Datenrate von weniger als 200 Mbit/s symmetrisch zuverlässig zur Verfügung stellt.

Sozio-ökonomische Schwerpunkte i.S der Gigabit-Mitteilung können erschlossen werden, wenn das vorhandene NGA-Netz eine Datenrate von weniger als 200 Mbit/s symmetrisch zuverlässig zur Verfügung stellt.

Nicht förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten, in denen bereits zwei NGA-Netze (schwarzer Fleck) vorhanden sind oder in denen die vorhandene oder innerhalb der nächsten drei Jahren geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden eine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.

Durchführung Markterkundungsverfahren für Fördermittel erforderlich!

Wie in der bisherigen Breitbandbandförderung gilt auch bei der Gigabit-Förderung der Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus ohne Hinzunahme von Fördermitteln. Nur wenn in den jeweiligen Gebieten nicht zu erwarten ist, dass ein äquivalentes Netz innerhalb eines bestimmten Zeitraums entsprechend marktwirtschaftlich ausgebaut werden wird, kommt eine Förderung in Betracht.

Das ist durch ein achtwöchiges Markterkundungsverfahren zu ermitteln und für den Fördermittelgeber zu dokumentieren. Mit der Markterkundung für die erwähnte „Aufgreifschwelle Haushalte“ kann bereits jetzt begonnen werden. Markterkundungsverfahren, die sich auf Förderprojekte für den Anschluss privater Haushalte ab dem 01.01.2023 beziehen, können frühestens ab dem 01.11.2022 durchgeführt werden.

Auswahl der Unternehmen durch Ausschreibung

Zur Auswahl der Telekommunikationsunternehmen, die in den Genuss der Fördermittel gelangen sollen, müssen die Kommunen und Landkreise wie auch schon in de Vergangenheit offene und transparente Ausschreibungsverfahren durchführen, die den Grundprinzipien des Vergaberechts entsprechen.

Für die Förderung stellt die Bundesrepublik in diesem und im nächsten Jahr jeweils 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Das klingt erst einmal nach sehr viel; Breitbandausbau ist aber aufgrund der umfangreichen Tiefbauarbeiten extrem teuer und schon die bisherige „Weiße Flecken“-Förderung hat in großen Landkreisen viele hundert Millionen Euro verschlungen.

„Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ –  Windhundprinzip

Die Mittelvergabe erfolgt nun nach dem Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“. Wenn die Fördermittel aufgebraucht sind, ist in 2021 und 2022 kein finanzieller Nachschlag vorgesehen. Die Markterkundungen und die Fördermittelantragsverfahren sollten daher zeitnah auf den Weg gebracht werden.

[GGSC] begleitet seit vielen Jahren Breitbandförderprojekte für die öffentliche Hand und unterstützt Sie gerne auch bei der neuen Gigabitförderung.

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