Newsletter Vergabe Februar 2019

UVgO: Umsetzungsstand und Bedeutung für öffentliche Auftraggeber

Nachfolgerin der Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) ist die am 07.02.2017 im Bundesanzeiger bekanntgemachte Unterschwellenvergabeordnung (kurz „UVgO“).

Öffentliche Auftraggeber müssen die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte aber nur dann an den Vorgaben der UVgO ausrichten, wenn diese landesrechtlich für anwendbar erklärt wurde.

Stand der Umsetzung auf Länderebene

Auf Länderebene wurde die UVgO bislang nur teilweise umgesetzt. Die Vorschrift gilt aktuell in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland. Darüber hinaus ist sie im Rahmen von § 55 Bundeshaushaltsordnung anzuwenden. Im Übrigen steht die landesrechtliche Umsetzung der UVgO noch aus. Zum Teil liegen aber bereits Entwürfe vor, so z.B. in Niedersachsen.

Bedeutung für öffentliche Auftraggeber

Unterschwellenvergaben, die auf Grundlage der UVgO durchzuführen sind, unterliegen strengeren Anforderungen als öffentliche Auftragsvergaben nach VOL/A. Bei der Anwendung der UVgO müssen öffentliche Auftraggeber zum Beispiel ähnlich formalisierte Verfahrensvorgaben einhalten, wie sie im Oberschwellenbereich im GWB bzw. der Vergabeverordnung (VgV) enthalten sind. Darüber hinaus wird mit der UVgO die elektronische Kommunikation, d. h. das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten mit elektronischen Mitteln auch im Bereich der Unterschwellenvergabe obligatorisch. Weiter treffen öffentliche Auftraggeber erweiterte Bekanntmachungspflichten.

Öffentliche Auftraggeber, die bei der Durchführung von Unterschwellenvergaben die Regelungen der UVgO beachten müssen, sollten ihre verwaltungsinternen Vergaberichtlinien auf Aktualität prüfen und ggf. an die erweiterten Verfahrensvorgaben anpassen. Eine Richtlinie, in der die Grundlagen des Vergabeverfahrens nach UVgO erläutert und praxisnah dargestellt werden, hilft Vergabestellen, die Vielzahl an Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich effizient und vor allem rechtssicher durchzuführen.

[GGSC] verfügt über eine langjährige Expertise in der Beratung von öffentlichen Auftraggebern bei Vergaben im Ober- und Unterschwellenbereich, wozu auch die Erstellung und Überarbeitung von verwaltungsinternen Vergaberichtlinien zählt.

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