Newsletter Abfall März 2019

Verpackungsgesetz: Warten auf den Pressfaktor!

Wieder geben die Systeme den örE unbestimmte Wartezeiten auf.

Wir hatten bereits Ende 2018 die Vermutung geäußert, die Systeme wollten sich Anfang 2019 noch nicht den Verhandlungen zur PPK-Mitbenutzung stellen, sondern erst versuchen, die Abstimmungsvereinbarungen für LVP für die Ausschreibungen des Leistungszeitraums 2020 bis 2022 rechtzeitig zum April 2019 „einzufahren“. Ansatzpunkt konnte das Warten auf die Ergebnisse des Gutachtens von cyclos zur Bestimmung von Masse- und Volumenanteilen bei der der PPK-Entsorgung sein. ‚Nein!‘ hieß es von den Systemen. Die Ergebnisse von cyclos würden Mitte bis Ende Februar vorliegen. Es war wieder nichts!

Die Ergebnisse des Infa-Gutachtens liegen seit Anfang 2019 vor, von den Ergebnissen von cyclos heißt es, der Pressfaktor würde sich voraussichtlich auf 1,4 bis 1,5 belaufen.

30 % Masse x 1,5 = 45 %;
67,5 % Volumen ÷ 1,5 = 45 %

Danach ist zu erwarten, dass die Systeme einer Geltendmachung eines Volumenanteils von bspw. 67,5 % einen „gepressten“ Kostenanteil von 45 % entgegensetzen. Die örE blieben also um 33 % unter ihrer Kostenanteilserwartung, die sich aus dem Infa-Gutachten ergibt. Wir hatten an dieser Stelle den Vertretern der Verbände und den Systembetreibern 50 % als Daumenregel vorgeschlagen. Das wurde nicht aufgegriffen. Jetzt verrinnt die Zeit.

PPK wird nur sehr zögerlich angefasst. Der April naht und Abstimmungsvereinbarungen sollen nicht entsprechend dem Verpackungsgesetz lauten: Abstimmung von LVP, Glas und PPK, sondern die Abstimmungsvereinbarungen sollen sich in einer Abstimmung zu LVP erschöpfen. Nach der sog. Orientierungshilfe soll die Abstimmungsvereinbarung unbefristet sein. Die Orientierungshilfe war aber bereits endverhandelt, bevor die Verhandlungen zur Anlage 7 (PPK) für gescheitert erklärt wurden. Deshalb können die Systembetreiber nicht auf die Einhaltung der Orientierungshilfe pochen, weil die Orientierungshilfe keine vollständigen Regelungen zur PPK-Mitentsorgung umfasst. Im Großen wie im Kleinen: Die Systeme wollen ihre unbefristete Orientierungshilfe/ Abstimmungsvereinbarung, die örE laufen einer verbindlichen PPK-Vereinbarung hinterher.

Eine Hilfe kann die zwischenzeitlich von den kommunalen Spitzenverbänden und dem VKU vorgelegten Anlage 7 (PPK) sein. Übergangslösungen für die PPK-Mitentsorgung sollten nur bis Ende 2019 gewählt werden. Verzichten Sie nicht auf das Mitentsorgungsverlangen nach § 22 Abs. 4 VerpackG, sondern auf die Unterzeichnung einer unbefristeten Abstimmungsvereinbarung.

[GGSC] Beratungsangebote

[GGSC] rät den örE: Bringen Sie Ihre Vorstellungen zur LVP-Sammelstruktur rechtzeitig vor Beginn der LVP-Ausschreibungen Anfang April ein, unterschreiben Sie eine (unbefristete) Abstimmungsvereinbarung aber erst, wenn auch die PPK-Mitentsorgung geregelt ist. Übergangslösungen sollten nur bis Ende 2019 aufrechterhalten werden. Lassen Sie sich durch Bezugnahmen der Systembetreiber auf § 35 Abs. 3 Satz 2 VerpackungG nicht beirren. Und informieren Sie das zuständige Ministerium über fehlende Abstimmungsvereinbarungen.

Wir beraten auch zu
  • Anwendung Orientierungshilfe und Anlage 7 (PPK)
  • Kalkulation und Ausschreibung PPK-Entsorgung
  • Betriebseinstellung RKD
  • Neuaufbau RK und PreZero
  • Umstellung von Sack auf Tonne
  • Ausgestaltung von Wahlmodellen
  • Neuvereinbarung Nebenentgelte

und führen Inhouse-Schulungen zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes durch. Denken Sie bitte auch nochmals über eine Mitwirkung im Strategiekreis Verpackungsgesetz nach.

Apropos: Neuverteilung der RKD-Ausschreibungsgebiete (LVP/ Glas) wird kurzfristig erfolgen.

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