Interview 3

Der „Bauturbo“ des § 246 e BauGB

[GGSC] Rechtsanwältin Maike Dierl im Gespräch mit Annika Schulz, Stadtverwaltung Frankfurt (Oder).

In diesem Interview werden die Besonderheiten des Verfahrens erörtert, dem das ganze Gesetz seinen Namen verdankt. Hier wird Planungsrecht völlig außerhalb der Grundstrukturen geregelt, die seit 1960 für das Verhältnis zwischen kommunaler Planungshoheit und „Baufreiheit“ des Grundstückeigentümers entwickelt wurden. Es geht deshalb um die Frage des Verhältnisses dieser Sonderregelung zu den neuen Möglichkeiten der §§ 31 und 34. Geht man davon aus, dass es hier im Wesentlichen um Bauvorhaben im Außenbereich gehen wird, stellt sich sofort die schwierige Frage des Umgangs mit den in § 35 Abs. 3 BauG genannten und einer Außenbereichsbebauung in der Regel entgegenstehenden Belangen. Dieser Frage wollen wir nachgehen und versuchen, Antworten zu finden.

Wir freuen uns auf ein interessantes Gespräch im Rahmen des 19. [GGSC]-Expert:innen-Interviews über die besonderen Herausforderungen des § 246e BauGB und seine Auswirkungen auf das Bauplanungsrecht.

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