Newsletter Vergabe Februar 2023

Die Förderung klimaschonender Nutzfahrzeuge wird um zwei Jahre verlängert

 

Aufgrund der großen Nachfrage hat die Europäische Kommission einer Verlängerung der Richtlinie über die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI-Richtlinie) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zugestimmt. Damit endet die Laufzeit des Förderprogramms nicht bereits zum 31.12.2024, sondern erst zum Ende des Jahres 2026. Auch die Gesamtmittelausstattung sowie der bewilligungsfähige Höchstbetrag pro Antragsteller werden erhöht.

Insgesamt werden vom BMDV bis zum Jahr 2025 1,3 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge zur Verfügung gestellt. Ferner stehen für den Aufbau oder die Erweiterung von Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw zusätzlich bis 2025 rund 6,3 Milliarden Euro bereit.

Der 2. Förderaufruf und Sonderaufruf sind in vollem Gange

Der am 29.06.2022 gestartete 2. Förderaufruf und Sonderaufruf des Förderprogramms KsNI ist in vollem Gange. Nachdem es zunächst einige Startschwierigkeiten und Verzögerungen gab, endete die Frist für die Einreichung von Angeboten am 24.08.2022. Bis heute warten immer noch zahlreiche Antragsteller auf eine Entscheidung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, vormals BAG). In jüngster Zeit soll es auch vermehrt zum Erlass ablehnender Bescheide gekommen sein. Die Gründe sind bislang nicht bekannt.

3. Förderaufruf noch in diesem Jahr?

Das Förderprogramm findet großen Anklang. So stieg die Anzahl der im zweiten Förderaufruf eingegangenen Anträge gegenüber dem ersten Förderaufruf nach Mitteilung des BMDV um 450 %. Deswegen soll auch noch in diesem Jahr der dritte Aufruf angestrebt werden. Wann genau mit diesem zu rechnen ist, ist noch offen.

Herausforderungen im Vergabeverfahren

Die langen Bearbeitungszeiten lassen öffentliche Auftraggeber teilweise mit dem Start der Durchführung des nach dem Gesetz und der Förderrichtlinie zwingend erforderlichen Vergabeverfahrens zögern. Ist ein positiver (stattgebender) Bescheid erst einmal erlassen, drängt allerdings die Zeit, da eine verbindliche Bestellung innerhalb von drei Monaten bzw. eine Zulassung innerhalb von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids erfolgen muss. Diese kurzen Fristen mit den teilweise langen Lieferfristen in Einklang zu bringen, stellt die größte Herausforderung für die Zuwendungsempfänger dar.

Darüber hinaus können rund ein halbes Jahr nach dem Antragsende auf dem Markt zwischenzeitlich Fahrzeuge mit neueren Technologien als noch zum Antragszeitpunkt verfügbar sein. Die Zuwendungsempfänger haben naturgemäß ein Interesse daran, die neuesten Technologien zu erhalten. Dies ruft Verunsicherung hervor, da unklar ist, inwieweit die neueren Technologien noch vom ursprünglichen Antrag gedeckt sind.

Die Richtlinie verhält sich zu dieser Frage nicht eindeutig. Im Ergebnis sollten entsprechende Zweifel direkt mit der Fördermittelstelle geklärt werden.

[GGSC] unterstützt neben der kommunalen Abfallwirtschaft auch Träger des ÖPNV sowohl bei der rechtssicheren Vorbereitung von Fördermittelanträgen als auch bei anschließenden Vergabeverfahren für die Beschaffung der geförderten Fahrzeuge sowie Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur.

 

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