Vorsicht bei erkennbar zu niedriger Kostenobergrenze!
In einem viel beachteten Urteil hat das OLG Bamberg zum Ende des vergangenen Jahres noch einmal verdeutlicht, welch schwerwiegende Folgen das Verfehlen einer Kostenobergrenze für Planungsbüros haben kann (Urteil vom 02.10.2025 – 12 U 123/24). Es drohen nicht nur der Verlust des gesamten Honorars, sondern auch Schadensersatzansprüche des Bauherrn; mit Versicherungsschutz darf man in einem solchen Fall nicht rechnen.
Ein derartiges Szenario dürfte für die meisten Büros zur Existenzbedrohung werden. Wie man sich davor schützt und was es insofern zu beachten gilt, besprechen [GGSC]-Rechtsanwälte Dr. Sebastian Schattenfroh und René Hermann im aktuellen [GGSC]-Newsletter HOAI Februar 2026.