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„Keine Abstimmung ohne Vereinbarungen zu PPK” - 320° Grad Interview mit Prof. Hartmut Gaßner

09.07.2019
Prof. Hartmut Gaßner

Rechtsanwalt Hartmut Gaßner über einen aktuellen Vorschlag, die PPK-Mitentsorgung aus der Abstimmungsvereinbarung vorerst auszuklammern, und den alten Kampfruf „einmal abgestimmt ist immer abgestimmt”.

In den festgefahrenen Streit um die Regelungen zur PPK-Mitentsorgung im Rahmen einer Abstimmungsvereinbarung zwischen dualen Systemen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) kommt Bewegung: Der Grüne Punkt schlägt für Nordrhein-Westfalen vor, die PPK-Mitentsorgung vorerst auszuklammern und die Abstimmungsvereinbarung ohne diese Regelung zu unterzeichnen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Abstimmungsvereinbarung um den Punkt PPK-Mitentsorgung ergänzt werden – sofern man dazu eine Einigung gefunden hat.

Nach Auffassung des Rechtsanwalts Professor Hartmut Gaßner würde eine solche Regelung gegen das Verpackungsgesetz verstoßen. Gaßner ist Gründer der Berliner Kanzlei GGSC, die schwerpunktmäßig auf den Gebieten Umwelt, Bauen und Planen sowie Abfall, Wasser und Energie tätig ist. Gaßner ist seit vergangenem Jahr auch Honorarprofessor der TU Braunschweig.

Herr Professor Gaßner, die Verhandlungen zwischen örE und dualen Systemen zur Abstimmungsvereinbarung gemäß Verpackungsgesetz kommen nicht voran. Der Grüne Punkt schlägt für Nordrhein-Westfalen nun vor, den besonders strittigen Punkt der PPK-Mitentsorgung auszuklammern und somit eine Abstimmungsvereinbarung ohne diesen Punkt zu unterzeichnen. Wäre das ein gangbarer Weg?

Es ist eine der Neuerungen des Verpackungsgesetzes, dass die Regelungen zur PPK-Mitentsorgung in und nicht außerhalb der Abstimmungsvereinbarung vorgesehen sind. Hintergrund sind die jahrelangen Streitigkeiten der Vergangenheit, insbesondere über das angemessene Entgelt des örE für die Mitentsorgung, die durch die Integration in andere Bahnen gelenkt werden sollten. Kurz: Die Systembetreiber brauchen eine Systemfestlegung zur LVP-Sammlung und die örE vernünftige Konditionen für die PPK-Dienstleistungen. Beide müssen zusammenfinden. Es soll nicht wieder in Sachen LVP heißen können, einmal abgestimmt ist immer abgestimmt, während die örE sich wiederkehrend einen Wolf laufen, um zu einem angemessenen Entgelt für die PPK-Mitentsorgung zu gelangen. Der DSD-Vorschlag der Abkoppelung verstößt gegen Wortlaut und Intention des Verpackungsgesetzes.

Wenn sich der Vorschlag dennoch durchsetzen würde: Hieße das, dass die örE vorerst kein Entgelt für die PPK-Mitbenutzung der Systeme erhalten würden?

Nun, in vielen Gebieten laufen noch Übergangsregelungen bis Ende 2019. Dann aber haben die örE zu befürchten, dass die Systembetreiber jegliche Zahlungen einstellen. Aber auch die Systembetreiber bekommen größte Schwierigkeiten, denn sie müssen Verwertungsnachweise führen, die ihnen ohne Vertragsbeziehungen zu den örE zu PPK nicht gelingen können; die örE werden Verwertungsnachweise nur Zug um Zug gegen ein angemessenes Entgelt herausgeben können. Die Zentrale Stelle müsste hier vorstellig werden müssen.

Um welche Summe geht es dabei?

Wir haben errechnet, dass die Umstellung vom Masseanteil auf den Volumenanteil für die Systeme bundesweit Mehrkosten von mehr als 200 Millionen Euro ausmachen kann. Weil diese Umstellung den Hintergrund eines geänderten Warenangebots und Konsumverhaltens hin zu leichten, voluminösen PPK-Verkaufsverpackungen hat, verlieren die örE ggf. entsprechende Einnahmen. Wer die erhöhte Inanspruchnahme der PPK-Behälter durch Verkaufsverpackungen nicht berücksichtigt, verlangt eine Quersubventionierung durch den Gebührenzahler.

Das Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen scheint dem Vorschlag des Grünen Punkts nicht abgeneigt zu sein.

Nach Bekanntwerden des Schreibens von DSD ist von verschiedener Seite an die Landesbehörden herangetreten und um Aufklärung gebeten worden. Das war auch notwendig geworden, nachdem in einer ersten Erklärung die Rede davon war, ggf. einen Teilwiderruf des Systembetriebs für PPK zu erwägen, wenn das „Nachreichen“ der PPK-Einigung nicht erfolgt.

Welche Position vertritt das Umweltministerium also?

Das wird aktuell nachgefragt. Bislang gibt es nur den Verweis der DSD GmbH, neben dem LANUV sei auch das Ministerium an einem Gespräch mit den Systembetreibern Mitte Juni beteiligt gewesen, aber keine eigene Verlautbarung.

Was werden Sie den örE nun empfehlen?

Im Grundsatz nichts Neues. Das Verpackungsgesetz sieht die Abstimmungsvereinbarung aus gutem Grund als Paket von Regelungen zu LVP, Glas und PPK. Beide Seiten sind zum Ausgleich verpflichtet. Aber was ich ernsthaft als zunehmend problematisch ansehe, ist der Abschluss der (LVP-)Abstimmungsvereinbarung ohne Befristung. Das verlangt das Gesetz nicht – die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, des VKU und der Systembetreiber hatten sich im Rahmen der Orientierungshilfe darauf geeinigt. Das muss keinen Bestand haben, wenn sich die Systembetreiber in Sachen PPK weiter verweigern, denn was sich aktuell an Streit entwickelt hat, dürfte auch in der nächsten Verhandlungsrunde in 3 Jahren nicht rosig aussehen. Auch in 3 Jahren muss gelten: Keine Abstimmung ohne Vereinbarungen zu LVP, Glas und PPK. Der Kampfruf „einmal abgestimmt ist immer abgestimmt” darf nicht wieder erklingen können.