[GGSC] Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz - Kopf des Monats im JUVE Rechtsmarkt

28.07.2022

In der aktuellen Ausgabe des JUVE Rechtsmarkts August 2022 wird das Engagement von [GGSC] Partner Dr. Georg Buchholz und seine „Mission? Rettung des Honigs“ in der Rubrik „Kopf des Monats“ geehrt.

Das Landgericht Frankfurt/Oder hatte am 20. Juni 2022 der Klage der Imkerei Seusing auf Schadensersatz für Glyphosateinträge in Honig in vollem Umfang stattgegeben -> siehe Aktuelle Meldung von [GGSC].

Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz erklärte hierzu: „Das Gericht hat heute klargestellt, dass diejenigen, die Pestizide einsetzen, dafür sorgen müssen, dass dadurch kein Schaden entsteht. Imker*innen und Verbraucher*innen müssen sich darauf verlassen können, dass die Honigproduktion nicht durch den Einsatz von Pestiziden unmöglich gemacht wird. Das schreibt auch das Pflanzenschutzmittelrecht so vor. Es ist deshalb nur konsequent, dass Imker*innen Schadensersatz einfordern können, wenn Pestizidrückstände die zulässigen Grenzwerte überschreiten. Letztlich kann die Rückstandsfreiheit des Honigs nur gewahrt werden, wenn keine Pestizide auf blühende Pflanzen ausgebracht werden. In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht deutlich gemacht, dass die Landwirtschaft notfalls auch einen Mehraufwand in Kauf nehmen muss, um einen Totalschaden für Imker*innen zu vermeiden.“ (Aurelia Stiftung).

Mit dem Urteil ist klargestellt, dass Landwirt:innen für Schäden haften, die Imker:innen auf Grund von Pestizideinträgen in Honig entstehen. Bisher bleiben Imker:innen meist auf den Schäden sitzen.