Urteil zu Glyphosat in Honig: Imker erhält Schadensersatz

21.06.2022

Das Landgericht Frankfurt/Oder hat am 20.06.2022 der Klage der Imkerei Seusing auf Schadensersatz für Glyphosateinträge in Honig in vollem Umfang stattgegeben.

2019 musste die Imkerei Seusing mehrere Tonnen Honig vernichten, weil die zulässigen Rückstandsgehalte für das Pestizid Glyphosat überschritten waren. Mit Hilfe der Aurelia Stiftung und Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz von [GGSC] klagte sie gegen eine Landwirtschaftsgesellschaft. Diese hatte Glyphosat auf eine riesige Ackerfläche neben einem Bienenstand der Imkerei aufgebracht, um den dort blühenden Löwenzahn zu beseitigen. Der Pflanzenschutzdienst Brandenburg hatte zuvor empfohlen, kein Glyphosat auf blühende Pflanzen aufzubringen, um Grenzwertüberschreitungen im Honig zu vermeiden.

Mit dem Urteil ist klargestellt, dass Landwirt:innen für Schäden haften, die Imker:innen auf Grund von Pestizideinträgen in Honig entstehen. Bisher bleiben Imker:innen meist auf den Schäden sitzen.

Zur Presseberichterstattung:

Süddeutsche Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/glyphosat-bayer-pflanzenschutz-pestizide-imker-bienen-landwirtschaft-1.5605859

rbb: https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2022/06/urteil-landgericht-frankfurt-imker-glyphosat-biesenthal.html

taz: https://taz.de/Nach-Kontamination-mit-Glyphosat/!5859491/

Aurelia Stiftung (Hintergrund): https://www.aurelia-stiftung.de/2022/06/20/imker-erhaelt-schadensersatz-fuer-glyphosat-im-honig/