Vertretung der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt (UBA)

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Die beim UBA angesiedelte DEHSt ist die für ganz Deutschland zuständige Behörde für die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen für den europäischen Emissionshandel. In jeder der mittlerweile drei Handelsperioden teilte sie Emissionsberechtigungen im Wert mehrerer Milliarden Euro an Energie- und Industrieunternehmen zu. Die Zuteilungsregeln wurden in jeder Handelsperiode erheblich geändert und waren jeweils Gegenstand von Gerichtsverfahren, in denen teils Grundsatzfragen des neuen Instruments des Emissionshandels, teils komplexe technische Detailfragen der Zuteilungsregeln zu klären waren.

[GGSC] hat die DEHSt in den meisten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beraten oder vertreten. In einem aktuell von [GGSC] betreuten Verfahren hat das BVerwG dem EuGH Fragen zur Zuteilung bei Kapazitätsänderungen vorgelegt.