Vertretung vor dem BVerwG – (Keine) Berücksichtigung privater Belange in der Abfallsatzung

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[GGSC] hat den Landkreis Vorpommern-Rügen in einem Revisionsverfahren vor den BVerwG erfolgreich zu der Frage vertreten, ob in der Abfallsatzung bei der Entscheidung über den Widerruf eines Ausschlusses von Abfällen von der Entsorgung privater Interessen – hier die Interessen eines privaten Deponiebetreibers – zu berücksichtigen sind. Das BVerwG verneinte – wie zuvor das OVG Mecklenburg-Vorpommern – diese Frage.