Verfassungsbeschwerde gegen WindSeeG erfolgreich

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[GGSC] unterstützte ein Konsortium aus mehreren Offshore-Windparkbetreibern bei einer Verfassungsbeschwerde gegen das WindSeeG. Dieses 2017 in Kraft getretene Gesetz nimmt einer Reihe von Offshore-Windenergie-Projekten entschädigungslos die Möglichkeit, ihre Projekte gewinnbringend weiter zu verwirklichen. Dadurch wurden im Vertrauen auf das Weiterbestehen der gesetzlichen Rahmenbedingungen erbrachte Investitionen in Millionenhöhe nutzlos. Zuvor war durch die bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen in besonderer Weise ein Anreiz für diese Investitionen geschaffen worden.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Konsortium grundsätzlich eine Entschädigung zugesprochen. Art und Umfang sind jedoch weiter in der Diskussion.