Rechtsfragen des Erhaltungsrechts sowie des Vorkaufsrechts

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[GGSC] berät einzelne Berliner Bezirke im Vorfeld des Erlasses von Sanierungs- und Erhaltungsverordnungen und begleitet die erforderlichen fachlichen Erhebungen und Bewertungen. Darüber hinaus vertritt [GGSC] die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf speziell in Rechtsfragen des Erhaltungsrechts, hier aktuell vor allem im Zusammenhang mit dem Abschluss von Abwendungsvereinbarungen und der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts. 

In Bezug auf das Vorkaufsrecht sind zudem Grundsatzverfahren vor dem Kammergericht und vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängig, in denen [GGSC] die Senatsverwaltung für Finanzen, die die Verfahren an sich gezogen hat, berät und gerichtlich vertritt.