Festsetzung Sicherheitsleistung nach dem Verpackungsgesetz für das Land Baden-Württemberg

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[GGSC] hat das Land Baden-Württemberg in den Berufungszulassungsverfahren mehrerer Systeme gegen die Neufestsetzung von Sicherheitsleistungen nach der Verpackungsverordnung vertreten. Das Land hatte im Jahr 2015 die Berechnungsweise der Sicherheitsleistung neu strukturiert und aktuelle Daten zugrunde gelegt. Dadurch sind die in Baden-Württemberg zu leistenden Sicherheiten erheblich erhöht worden.

Das Verwaltungsgericht ist der von [GGSC] für das beklagte Land vorgetragenen Argumentation gefolgt und hat die Klagen abgewiesen.