Emissionshandelsrecht - Vertretung der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt (UBA)

Seit der Schaffung eines Emissionshandelssystems berät und vertritt [GGSC] die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt. In Gerichtsverfahren über die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen an Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber, über die Anforderungen an die Emissionsberichterstattung, an die Verhängung von Sanktionen und die Führung des Emissionshandelsregisters durfte [GGSC] die DEHSt vielfach bis zum Bundesverwaltungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof unterstützen.
Außerdem erarbeitet [GGSC] Stellungnahmen und Gutachten zur Auslegung des Emissionshandelsrechts, wirkt bei der Bearbeitung von Widerspruchsverfahren mit und führt Schulungen zum Verwaltungsverfahren durch.