Deponien, insbesondere Projekte „Deponie auf Deponie“

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[GGSC] unterstützt kommunale und gewerbliche Deponiebetreiber bei allen Rechtsfragen um Genehmigung, Betrieb, Erweiterung und Stilllegung von Deponien. So betreut [GGSC] z. B. Landkreise und Baustoffunternehmen im Süden der Republik, die DK I-Deponien planen. Meist wird ein bereits vorhandener Standort genutzt, auf dem ein neuer Deponieabschnitt oder eine vollständige neue Deponie gebaut wird. 

Derzeit betreut [GGSC]  das Zulassungsverfahren zur Erweiterung der Deponie Heßheim im Auftrag der Süd-Müll GmbH. [GGSC] hat die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) umfassend bei Planfeststellungsverfahren und Vergabeverfahren für die Auswahl eines privaten Partnerunternehmens für die Errichtung der Deponie Kapiteltal beraten.

Ferner berät [GGSC] umfassend bei technischen Änderungen, Erweiterung, Stilllegung und Nachnutzung von Deponien. Gegenstand der Prüfung ist oftmals die Frage, ob ein Anzeigeverfahren genügt oder ob ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren durchzuführen ist. Viele ehemalige Siedlungsabfalldeponien, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, haben noch erhebliches Restvolumen. [GGSC] berät zu den Voraussetzungen und den Genehmigungsverfahren für die Profilierung solcher Deponien. Oftmals sind die Konformität der Abdichtungssysteme mit dem geltenden Recht und der Bestandsschutz der Deponie zu beurteilen.