Bioabfallsammlung – örE und Bundesgemeinschaft Kompost e.V.

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[GGSC] berät öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger regelmäßig zur Ausgestaltung der Bioabfallsammlung und –verwertung einschließlich der satzungsrechtlichen Ausgestaltung. Ziel ist es dabei regelmäßig, den Anteil der Fremdstoffe im Interesse einer guten Qualität der Bioabfälle niedrig zu halten.

So hat [GGSC] z.B. für die Stadt Cottbus sowie die Landkreise Leipzig und Salzwedel Entwürfe für die Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzungen in Umsetzung der flächendeckenden Einführung der Biotonne erarbeitet. Für die in der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. zusammengeschlossenen Verwerter hat [GGSC] Formulierungsvorschläge sowohl für Satzungsbestimmungen als auch für die Ausschreibung von Leistungen der Bioabfallsammlung und –verwertung erarbeitet, die den Kommunen als Arbeitshilfen auf dem Weg zur Reduzierung von Fremdstoffen dienen können.