Novelle der Großfeuerungsanlagenverordnung, insb. Vorgaben zur Energieeffizienzkontrolle

Veröffentlichung
08.09.2021

Ausgabe der Zeitschrift Müll und Abfall

Heft 9/2021

Aktuelles aus der Rechtspraxis

Die neue Großfeuerungsanlagenverordnung enthält erstmals konkrete Vorgaben zur Energieeffizienzkontrolle. Auch für Abfallverbrennungsanlagen ist mit neuen Effizienzanforderungen zu rechnen. Das BImSchG fordert seit langem, beim Betrieb von Verbrennungsanlagen Abwärme zu nutzen bzw. Energie effizient zu verwenden. Im untergesetzlichen Regelwerk wird diese Pflicht bisher nur für Abfallverbrennungsanlagen durch die Wärmenutzungspflicht in § 13 der Abfallverbrennungsanlagenverordnung (17. BImSchV) umgesetzt. Anlagen, die dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) unterliegen, werden bisher generell von Anforderungen an die Energieeffizienz befreit. Am 10.06.2021 hat der Bundestag die Novelle der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) beschlossen.

RA Prof. Hartmut Gaßner,
RA Dr. Manuel Schwind