Veröffentlichung

Das gemeindliche Vorkaufsrecht nach §§ 24, 25 BauGB beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen

15.08.2018

Rechtsanwalt Dr. Jörg Beckmann
Ass. Jur. Maximilian Ellner

Im folgenden Beitrag gehen die Verfasser der Frage nach, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts bei einem Verkauf von Gesellschaftsanteilen ("Share Deals") de lege lata rechtlich zulässig ist. Die Verf. kommen dabei zu dem Ergebnis, dass sowohl in rechtlicher als auch in in praktischer Hinsicht erhebliche Hürden für die Gemeinde bestehen, das Vorkaufsrecht in diesen Fällen erfolgreich auszuüben. Sie befürworten daher, im Rahmen der Reform des Share Deals gegebenenfalls auch das Baugesetzbuch zu ändern bzw. zu ergänzen, um zu gewährleisten, dass das gemeindliche Vorkaufsrecht seine Funktion als Instrument zur Sicherung der Bauleitplanung und Bewältigung städtebaulicher Aufgaben erfüllen kann.

NVwZ, Ausgabe 16/2018, S. 1187