Veröffentlichung

Bauhindernis Berliner Baunutzungsplan von 1958 ... und was dagegen getan werden könnte

11.06.2020

Rechtsanwalt Dr. Klaus-Martin Groth
Berlin ist planungsrechtlich noch immer eine geteilte Stadt. Im Westteil gibt es seit 1958 bis heute den Baunutzungsplan, der in allen seinen Baugebieten als "übergeleitete verbindliche Bauleitplanung" angesehen wird, während im Ostteil 1990 flächendeckend die Geltung des § 34 BauGB eingeführt wurde und bis heute die Innenbereichsbebauung ganz überwiegend durch diese Regelung gesteuert wird.

Das Grundeigentum, Ausgabe 6/2020, Rubrik Recht und Praxis