Wichtiges Signal zugunsten der Innenentwicklung!
- Öffentliches Baurecht
Das Umweltrechtsbehelfsgesetz darf nicht zur allgemeinen „Bremse“ für Wohnbauvorhaben in bestehenden Nutzungskonflikten werden. So hat es nun das Bundesverwaltungsgericht klargestellt – der Fall:
Der Betreiber einer Veranstaltungsstätte in Köln wandte sich gegen eine Baugenehmigung für eine Wohnung, mit dem Argument, die heranrückende Wohnnutzung verstoße gegen das Rücksichtnahmegebot, da sie unzumutbaren nächtlichen Lärmimmissionen durch seine Veranstaltungsstätte ausgesetzt sei.
Das Bundesverwaltungsgericht machte deutlich, dass umweltbezogene Vorschriften nicht herangezogen werden können, wenn diese ausschließlich die Emissionen der bestehenden Veranstaltungsstätte betreffen, nicht aber das genehmigte Vorhaben selbst. GGSC hat dazu im aktuellen Bau-Newsletter berichtet.